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Vorlage - IV/STR/40/1424/08  

Betreff: Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die eigenverantwortliche Unterhaltung von vereinseigenen Sportstätten durch Sportvereine im Rahmen der Sportförderrichtlinie der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
SG Schulen, Kultur und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Bildungsausschuss Entscheidung
25.08.2008 
Sitzung des Bildungsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Bildungsausschuss empfiehlt der Verwaltung in seiner Sitzung am 25

Der Bildungsausschuss empfiehlt der Verwaltung in seiner Sitzung am 25.08.08 die finanzielle Förderung für die Unterhaltung vereinseigener Sportstätten gemäß der Sportförderrichtlinie der Stadt Zeitz unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Zeitz 2008 zu vergeben (siehe Anlage).

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:  Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt

     Haushaltssatzung 2008

     Sportförderrichtlinie vom 21.04.2005

 

bereits gefasste Beschlüsse: Bildungsausschuss vom 28.04.2008

     IV/STR/40/1243/08

 

aufzuhebende Beschlüsse:  keine

 

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz gewährt im Rahmen der eingestellten Haushaltsmittel auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Sportes vom 21.04.2005 (Punkt 2.4.) finanzielle Zuschüsse an Zeitzer Sportvereine für die Pflege und Unterhaltung von vereinseigenen Sportstätten bei frist- und formgerechter Antragstellung.

 

Der Antrag des Sportvereines Kampfkunst Allstyle ESV Zeitz e.V. vom 25.02.2008 ist vom Bildungsausschuss in seiner Sitzung am 28.04.2008 zurückgestellt worden.

Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob der Sportverein eine städtische Sportstätte zur Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes nutzen kann.

 

In einem Gespräch in der Sportstätte des SV Kampfkunst Allstyle ESV Zeitz e.V. hat das Schulverwaltungs- und Kulturamt mit dem Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern des Sportvereines darüber beraten.

 

Voraussetzung für die Nutzung einer Sportstätte sind u.a.:

 

  • ständiger Zugang zur Sportstätte vormittags für Rückenschule, Seminare und Trainingsbetrieb
  • ständiger Zugang zur Sportstätte nachmittags für Trainingsbetrieb
  • (Kernzeiten: dienstags, donnerstags, freitags jeweils 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr)
  • separater Fitnessraum
  • Spiegelwand im Trainingsraum
  • abschließbarer Waffenschrank

 

Zum jetzigen Zeitpunkt sind in keiner städtischen Sportstätte geeignete Räumlichkeiten vorhanden, die die Ausübung des Kampfsportes ermöglichen.

 

Der vom Bildungsausschuss zurückgestellte Antrag des Kampfkunst Allstyle ESV Zeitz e.V. auf Gewährung von finanziellen Zuschüssen für die eigenverantwortliche Unterhaltung der vereinseigenen Sportstätte (Bildungsausschuss vom 28.04.2008, TOP 16, Vorlage: IV/STR/40/1243/08) wird dem Bildungsausschuss erneut in seiner Sitzung am 25.08.2008 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Finanzierungsempfehlung:

 

Unterabschnitt 55100

Sportförderung

 

Haushaltsstelle 71810

Betriebskostenzuschüsse für

eigenverantwortliche Unterhaltung von

Sportstätten durch Vereine

 

Haushaltsansatz

25.400,00 €

 

Empfehlung Bildungsausschuss

28.04.2008

23.805,00 €

 

 

noch verfügbar

 

 1.595,00 €

Empfehlung Schulverwaltungs- und Kulturamt

1.595,00 €

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

 

Einnahmen:        

 

Ausgaben:

 

1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-     kosten:     gene Einnahmen:

    nahme:  1.595,00 €          

               %

 

  Mittel sind veranschlagt

    VWH   25.400,00 €            Hhst.  01.55100.71810                    Hhst.                                 

      2008      

 

 

Mittel sind nicht veranschlagt, Finanzierung erfolgt: