Vorlage - IV/STR/40/1424/08
|
|
Der Bildungsausschuss empfiehlt der Verwaltung in seiner Sitzung am 25.08.08 die finanzielle Förderung für die Unterhaltung vereinseigener Sportstätten gemäß der Sportförderrichtlinie der Stadt Zeitz unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Zeitz 2008 zu vergeben (siehe Anlage).
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt
Haushaltssatzung 2008
Sportförderrichtlinie vom 21.04.2005
bereits gefasste Beschlüsse: Bildungsausschuss vom 28.04.2008
IV/STR/40/1243/08
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Stadt Zeitz gewährt im Rahmen der eingestellten Haushaltsmittel auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Sportes vom 21.04.2005 (Punkt 2.4.) finanzielle Zuschüsse an Zeitzer Sportvereine für die Pflege und Unterhaltung von vereinseigenen Sportstätten bei frist- und formgerechter Antragstellung.
Der Antrag des Sportvereines Kampfkunst Allstyle ESV Zeitz e.V. vom 25.02.2008 ist vom Bildungsausschuss in seiner Sitzung am 28.04.2008 zurückgestellt worden.
Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob der Sportverein eine städtische Sportstätte zur Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes nutzen kann.
In einem Gespräch in der Sportstätte des SV Kampfkunst Allstyle ESV Zeitz e.V. hat das Schulverwaltungs- und Kulturamt mit dem Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern des Sportvereines darüber beraten.
Voraussetzung für die Nutzung einer Sportstätte sind u.a.:
- ständiger Zugang zur Sportstätte vormittags für Rückenschule, Seminare und Trainingsbetrieb
- ständiger Zugang zur Sportstätte nachmittags für Trainingsbetrieb
- (Kernzeiten: dienstags, donnerstags, freitags jeweils 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr)
- separater Fitnessraum
- Spiegelwand im Trainingsraum
- abschließbarer Waffenschrank
Zum jetzigen Zeitpunkt sind in keiner städtischen Sportstätte geeignete Räumlichkeiten vorhanden, die die Ausübung des Kampfsportes ermöglichen.
Der vom Bildungsausschuss zurückgestellte Antrag des Kampfkunst Allstyle ESV Zeitz e.V. auf Gewährung von finanziellen Zuschüssen für die eigenverantwortliche Unterhaltung der vereinseigenen Sportstätte (Bildungsausschuss vom 28.04.2008, TOP 16, Vorlage: IV/STR/40/1243/08) wird dem Bildungsausschuss erneut in seiner Sitzung am 25.08.2008 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Finanzierungsempfehlung:
Unterabschnitt 55100 | Sportförderung
|
Haushaltsstelle 71810 | Betriebskostenzuschüsse für eigenverantwortliche Unterhaltung von Sportstätten durch Vereine
|
Haushaltsansatz | 25.400,00 €
|
Empfehlung Bildungsausschuss | 23.805,00 €
|
noch verfügbar
| 1.595,00 € |
Empfehlung Schulverwaltungs- und Kulturamt | 1.595,00 €
|
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Einnahmen: €
Ausgaben:
1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-
schließenden Maß- kosten: gene Einnahmen:
nahme: 1.595,00 € € €
%
Mittel sind veranschlagt
VWH 25.400,00 € Hhst. 01.55100.71810 Hhst.
2008
Mittel sind nicht veranschlagt, Finanzierung erfolgt: