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Vorlage - IV/STR/40/1426/08  

Betreff: Bereitstellung von finanziellen Mitteln im Rahmen der Sportförderrichtlinie der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
SG Schulen, Kultur und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Bildungsausschuss Entscheidung
25.08.2008 
Sitzung des Bildungsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Bildungsausschuss empfiehlt der Verwaltung in seiner Sitzung am 25

Der Bildungsausschuss empfiehlt der Verwaltung in seiner Sitzung am 25.08.2008 die Vergabe der finanziellen Fördermittel gemäß der Sportförderrichtlinie der Stadt Zeitz unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Zeitz 2008 wie folgt vorzunehmen (Anlage).

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:  Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt

     Haushaltssatzung der Stadt Zeitz 2008

     Sportförderrichtlinie der Stadt Zeitz vom 21.04.2005

 

bereits gefasste Beschlüsse: Bildungsausschuss vom 28.04.2008

     IV/STR/40/1241/08

 

aufzuhebende Beschlüsse:  keine

 

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz gewährt im Rahmen der eingestellten Haushaltsmittel auf der Grundlage der Richtlinie für Zuwendungen zur Förderung des Sportes vom 21.04.2005 (Punkt 2.3.) finanzielle Zuschüsse gemeinnützigen Zeitzer Sportvereinen bei formgerechter Antragstellung.

 

Aufgrund der noch zur Verfügung stehenden Mittel (gemäß Sportförderrichtlinie Punkt 5.1.) schlägt die Verwaltung die Vergabe der finanziellen Zuschüsse wie folgt (siehe Anlage) vor.

 

 

Finanzierungsempfehlung:

 

Unterabschnitt 55100

Sportförderung

 

Haushaltsstelle 71800

Zuschuss an  gemeinnützige

Sportvereine

 

Haushaltsansatz

15.000,00 €

 

Empfehlung Bildungsausschuss 28.04.2008

Empfehlung Bildungsausschuss 28.04.2008

13.496,00 €

  1.150,00 €

 

noch verfügbar

     354,00 €

 

Empfehlung Schulverwaltungs- und

Kulturamt

     354,00 €

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

 

Einnahmen:        

 

Ausgaben:

 

1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-     kosten:     gene Einnahmen:

    nahme:  354,00 €          

               %

 

  Mittel sind veranschlagt

 VWH  15.000,00 €                   Hhst.  1.55100.71800                   Hhst.                                 

      2008       

 

 

Mittel sind nicht veranschlagt, Finanzierung erfolgt: