Vorlage - IV/STR/40/1426/08
|
|
Der Bildungsausschuss empfiehlt der Verwaltung in seiner Sitzung am 25.08.2008 die Vergabe der finanziellen Fördermittel gemäß der Sportförderrichtlinie der Stadt Zeitz unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Zeitz 2008 wie folgt vorzunehmen (Anlage).
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Haushaltssatzung der Stadt Zeitz 2008
Sportförderrichtlinie der Stadt Zeitz vom 21.04.2005
bereits gefasste Beschlüsse: Bildungsausschuss vom 28.04.2008
IV/STR/40/1241/08
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Stadt Zeitz gewährt im Rahmen der eingestellten Haushaltsmittel auf der Grundlage der Richtlinie für Zuwendungen zur Förderung des Sportes vom 21.04.2005 (Punkt 2.3.) finanzielle Zuschüsse gemeinnützigen Zeitzer Sportvereinen bei formgerechter Antragstellung.
Aufgrund der noch zur Verfügung stehenden Mittel (gemäß Sportförderrichtlinie Punkt 5.1.) schlägt die Verwaltung die Vergabe der finanziellen Zuschüsse wie folgt (siehe Anlage) vor.
Finanzierungsempfehlung:
Unterabschnitt 55100 | Sportförderung
|
Haushaltsstelle 71800 | Zuschuss an gemeinnützige Sportvereine
|
Haushaltsansatz | 15.000,00 €
|
Empfehlung Bildungsausschuss 28.04.2008 Empfehlung Bildungsausschuss 28.04.2008 | 13.496,00 € 1.150,00 €
|
noch verfügbar | 354,00 €
|
Empfehlung Schulverwaltungs- und Kulturamt | 354,00 €
|
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Einnahmen: €
Ausgaben:
1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-
schließenden Maß- kosten: gene Einnahmen:
nahme: 354,00 € € €
%
Mittel sind veranschlagt
VWH 15.000,00 € Hhst. 1.55100.71800 Hhst.
2008
Mittel sind nicht veranschlagt, Finanzierung erfolgt: