Vorlage - IV/STR/40/1430/08
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Begründung:
I. Sachstand Fortschreibung Schulentwicklungsplanung des BLK ab 2009/10
Der zurzeit gültige Schulentwicklungsplan für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz umfasst den Zeitraum 2004/05 bis 2008/09. Er ist Bestandteil des Schulentwicklungsplanes des Burgenlandkreises und wurde vom Kreistag des Burgenlandkreises 2004 beschlossen und vom Landesverwaltungsamt genehmigt.
Er befindet sich mit dem Schuljahr 2008/09 im letzten Jahr seiner Umsetzung. Eine Fortschreibung der Planung müsste ab dem Schuljahr 2009/10 erfolgen.
Der Burgenlandkreis als Träger der Schulentwicklungsplanung hat die Stadt Zeitz mit Schreiben vom 31.07.2008 darüber informiert, dass die vom Kultusministerium bereits vor mehreren Monaten angekündigte Änderung der Verordnung zur Mittelfristigen Schulentwicklungsplanung bisher nicht veröffentlicht wurde und momentan auch keine Aussage getroffen werden kann, wann mit einer Veröffentlichung zu rechnen ist.
Eine Beschlussfassung des Kreistages über eine fünfjährige Fortschreibung der Mittelfristigen Schulentwicklungsplanung ist bis 31.12.2008 nicht mehr möglich.
Eine jährliche Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes hat nach § 22(4) des Schulgesetzes LSA allerdings auch dann zu erfolgen, wenn hinreichende Gründe eine Änderung des vorliegenden genehmigten Schulentwicklungsplanes dies erfordern.
II. Sachstand Schulentwicklungsplanung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz ab 2009/10
Die Stadt Zeitz als Schulträger von 6 Grundschulen und 2 Sekundarschulen hat ein den gesetzlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragendes Schulangebot vorzuhalten.
Für den Zeitraum bis 30.7.2009 liegt die durch den Stadtrat beschlossene und durch das Landesverwaltungsamt genehmigte Schulentwicklungsplanung vor.
Die für Juli 2008 geplante Beschlussfassung für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz ab dem Zeitraum 01.8.2009 bis 2013/14 wurde aufgrund der immer noch fehlenden Verordnung ausgesetzt.
Im Gemeinschaftsausschuss am 5.6.2008 wurde über den Sachstand zur Schulentwicklungsplanung und die Empfehlung des Bildungsausschusses zur Öffnung der Schulbezirke der Grundschulen ab 1.8.2009 informiert.
Dabei wurde eingeschätzt, dass eine Öffnung der Schulbezirke zum jetzigen Zeitpunkt
negative Auswirkungen auf die Grundschulen der Gemeinden Nonnewitz und Kayna hat und damit erschwerend für die Verhandlungen mit den Gemeinden zur Eingemeindung ist. Die Öffnung der Schulbezirke wird deshalb in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz ab 01.8.2009 nicht aufgegriffen.
Aufgrund der immer noch fehlenden o.g. Verordnung gelten gegenwärtig folgende Eckpunkte
Für die Bestandsfähigkeit von Grund- und Sekundarschulen:
< Grundschulen - Mindestschülerzahl 60 , Einzügigkeit
< Sekundarschulen - Mindestschülerzahl 240, Zweizügigkeit
Mindestschülerzahl pro Jahrgang 40
1. Grundschulen der Stadt Zeitz
Die Mindestschülerzahl von 60 Schülern wird auf der Grundlage der zurzeit gültigen Schulbezirke in allen Grundschulen der Stadt Zeitz erreicht, so dass die Bestandsfähigkeit
auf der Basis der notwendigen Schüler gesichert ist.
Eine Veränderung der Schulbezirke insbesondere für die Grundschule am Schwanenteich, die sich im gleichen Gebäude mit der Sekundarschule befindet, ist jedoch dringend erforderlich, da die räumliche Situation der Grundschule an ihre Grenzen stößt .
Die Grundschule Zeitz-Rasberg soll mit der Änderung der Schulbezirke stabilisiert werden.
So ist vorgesehen, folgende Straßen aus dem Schulbezirk der Grundschule am Schwanenteich
ab dem Schuljahr 2009/10 dem Schulbezirk der Grundschule Zeitz-Rasberg zuzuordnen:
Bornpromenade, Cranachweg, Dr. Lange Straße, Dürerweg, Unterer Dürerweg, Felleisenweg, G.- Agricola- Straße, Humboldtstraße, Lindenplatz, Richterstraße, R.-Koch- Straße, Röntgenstraße, Semmelweisstraße, Virchowstraße, Zeppelinstraße
2. Sekundarschulen der Stadt Zeitz
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird in der Sekundarschule III Schillerstraße die o.g. erforderliche Mindestschülerzahl nicht erreicht (ca.200 Schüler). Für das Schuljahr 2007/08 musste erneut eine Ausnahmegenehmigung zur Bildung von Anfangsklassen für den 5.Schuljahrgang beim Landesverwaltungsamt gestellt werden, da die Mindestschülerzahl von 40 nicht erreicht wurde.
Nach jetzigem Kenntnisstand wird die erforderliche Mindestschülerzahl von 240 auch im Schuljahr 2009/10 in der Sekundarschule III Schillerstraße unter Berücksichtigung der Übergänge von Schülern der Zeitzer Grundschulen nach der 4.Klasse nicht gesichert. Bis zum Schuljahr 2013/14 ist allerdings ein Anstieg zu verzeichnen, so dass die geforderte Mindestschülerzahl von 240 wieder erreicht werden kann
In der Sekundarschule am Schwanenteich wird die Mindestschülerzahl erreicht (zurzeit ca. 260 Schüler ) und ist nach jetzigem Kenntnisstand auch in den Folgejahren gesichert.
Im Rahmen der Gespräche zur Eingemeindung wurde von einigen Gemeinden der VGem Zeitzer Land der Wunsch geäußert, dass die Schüler nach der 4. Klasse ab dem Schuljahr 2009/10 eine Sekundarschule in Zeitz besuchen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen für den Fall der Eingemeindung die Absichtserklärungen der Gemeinden Kayna, Würchwitz und Nonnewitz vor. Die Gemeinden Döbris und Geußnitz haben unabhängig von der Eingemeindung den Wunsch geäußert.
Die Aufnahme von Schülern aus der Gemeinde Theißen nach der 4.Klasse in die Sekundarschule nach Zeitz ist Bestandteil des Entwurfes des Eingemeindungsvertrages und ist abhängig vom Ergebnis des Bürgerentscheides. Die Aufnahme von Schülern aus der Gemeinde Luckenau ist ebenfalls abhängig vom o.g. Ergebnis.
Voraussetzung für eine Aufnahme von Sekundarschülern der Mitgliedsgemeinden der Vgem Zeitzer Land in eine Zeitzer Sekundarschule ist, dass der Burgenlandkreis als Träger der Sekundarschulen, die gegenwärtig von den Schülern der Grundschule Nonnewitz (Sekundarschule Droyßig) und von den Schülern der Grundschule Kayna (Sekundarschule Reuden) besucht werden, zustimmt.
Der Burgenlandkreis wurde mit Schreiben vom 02.04.2008 über die Absichtserklärungen der Mitgliedsgemeinden informiert.
Aus dem dargelegten Sachstand ergibt sich für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz die Notwendigkeit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ab dem Schuljahr 2009/10, aber auch für die beiden Grundschulen der Mitgliedsgemeinden.
Eine entsprechende Mitteilung an den Burgenlandkreis erfolgt durch die Verwaltung.
3. Vorgesehene Zeitschiene für die Beschlussfassung im Stadtrat
September 2008 Bürgeranhörung/Bürgerentscheid in Gemeinden
Abstimmung Schulleiter/Stadtelternrat
27.10.2008 Beschlussfassung Bildungsausschuss
30.10.2008 Beschlussfassung Hauptausschuss
06.11.2008 Stadtratsbeschluss