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Vorlage - IV/GLU/40/0098/08  

Betreff: Überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 01.21100.67200 - Erstattung an andere Gemeinden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Luckenau
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Luckenau Entscheidung
27.08.2008 
Sitzung des Gemeinderates Luckenau      

Der Gemeinderat der Gemeinde Luckenau beschließt in seiner Sitzung am 27

Der Gemeinderat der Gemeinde Luckenau beschließt in seiner Sitzung am 27.08.2008 die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4.282,37 € bei der Haushaltsstelle 01.21100.67200 – Erstattung an andere Gemeinden, welche zur Änderung des Haushaltsplanentwurfes 2008 führt.

 

Da die erforderlichen Mittel in Höhe von 4.300,00 € zur Deckung im Haushalt 2008 nicht aufgebracht werden können, führt dies zur Erhöhung des Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Gemeindeordnung LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

Begründung:

 

Die Grundschüler der Gemeinde Luckenau besuchen die Grundschule Nonnewitz. Die Gemeinde Nonnewitz ist als Schulträger der Grundschule Nonnewitz berechtigt, Gastschulbeiträge zu erheben.

 

Zurzeit besuchen 16 Schüler der Gemeinde Luckenau diese Grundschule. Die Höhe der Abschläge für das Haushaltsjahr 2008 betragen pro Schüler 900,00 €, insgesamt 14.400,00 €.

Für die Abrechnung des Haushaltsjahres 2007 bestand eine Forderung in Höhe von 5.082,37 €.

Der Haushaltsplanansatz lautet 15.200,00 €.

Es ergibt sich ein Fehlbedarf in Höhe von 4.282,37 €.