Vorlage - IV/GWÜ/65/0122/08
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Der Gemeinderat beschließt
die außerplanmäßige Ausgabe unter der
HHST 02.78000.95330 sonstige bauliche Verbesserung
Feld- und Waldwege (Meuditzmühle) in Höhe von 120.000,00 €.
Die Deckung erfolgt
- aus der Einnahme der Fördermittel unter der
HHST 02.78000.36100 Zuweisung vom Land in Höhe von 75.600,00 €
- und einen durch die Gemeinde aufzubringenden Eigenanteil in Höhe von 44.400,00 €.
Der aufzubringende Eigenanteil in Höhe von 44.400,00 €
wird durch die Entnahme aus der Rücklage
HHST 02.91000.31000 in Höhe von 44.400,00 €
bereitgestellt.
Gesetzliche Grundlage: §§ 4, 97 Gemeindeordnung
bereits gefasste Beschlüsse: Haushaltssatzung
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Für den Ausbau des ländlichen Weges zwischen Loitsch und Meuditzmühle wird eine Förderung durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd im Haushaltsjahr 2008 in Aussicht gestellt. Es liegt zwar noch kein Bewilligungsbescheid vor, der Bewilligungszeitraum endet jedoch voraussichtlich Ende November 2008.
Um diese Maßnahme mit Förderung durchzuführen, ist diese im Haushaltsjahr 2008 außerplanmäßig
mit der Ausgabe unter der
HHST 02.78000.95330
sonstige bauliche Verbesserung von Feld- und Waldwegen in Höhe von 120.000,00 €
und der Einnahme unter der
HHST 02.78000.36100 Zuweisung vom Land in Höhe von 75.600,00 €
aufzunehmen.
Somit hat die Gemeinde einen Eigenanteil in Höhe von 44.400,00 € für diese Maßnahme aufzubringen.
Der aufzubringende Eigenanteil für den Wegebau Loitsch–Meuditzmühle soll durch die Entnahme aus der Rücklage in dieser Höhe gedeckt werden.
Im Rahmen der Erarbeitung des Nachtraghaushaltes werden diese zusätzlichen finanziellen Mittel mit berücksichtigt werden. Da mit der Genehmigung des Nachtraghaushaltes durch die Kommunalaufsicht erst Mitte Oktober 2008 gerechnet werden kann, ist zur Durchführung des Bauvorhabens diese außerplanmäßige Bewilligung erforderlich.