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Vorlage - IV/GWÜ/65/0122/08  

Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe "Ausbau des Weges Loitsch-Meuditzmühle"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Würchwitz
Verfasser:Hoch- und Tiefbauamt
SG Tiefbau
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Würchwitz Entscheidung
27.08.2008 
Sondersitzung des Gemeinderates Würchwitz      

Der Gemeinderat beschließt

Der Gemeinderat beschließt

 

die außerplanmäßige Ausgabe unter der

HHST 02.78000.95330 sonstige bauliche Verbesserung

Feld- und Waldwege (Meuditzmühle)              in Höhe von              120.000,00 €.

 

Die Deckung erfolgt

- aus der Einnahme der Fördermittel unter der

  HHST 02.78000.36100 Zuweisung vom Land              in Höhe von                75.600,00 €

 

- und einen durch die Gemeinde aufzubringenden Eigenanteil              in Höhe von                44.400,00 €.

 

 

Der aufzubringende Eigenanteil in Höhe von 44.400,00 €

wird durch die Entnahme aus der Rücklage

HHST 02.91000.31000              in Höhe von                 44.400,00 €

bereitgestellt.             

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              §§ 4, 97 Gemeindeordnung

bereits gefasste Beschlüsse:              Haushaltssatzung

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

Begründung:

 

Für den Ausbau des ländlichen Weges zwischen Loitsch und Meuditzmühle wird eine Förderung durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd im Haushaltsjahr 2008 in Aussicht gestellt. Es liegt zwar noch kein Bewilligungsbescheid vor, der Bewilligungszeitraum endet jedoch voraussichtlich Ende November 2008.

 

Um diese Maßnahme mit Förderung durchzuführen, ist diese im Haushaltsjahr 2008 außerplanmäßig

 

mit der Ausgabe unter der

HHST 02.78000.95330

sonstige bauliche Verbesserung von Feld- und Waldwegen                             in Höhe von              120.000,00 €

 

und der Einnahme unter der

HHST 02.78000.36100 Zuweisung vom Land                                      in Höhe von                75.600,00 €

aufzunehmen.

 

 

Somit hat die Gemeinde einen Eigenanteil in Höhe von 44.400,00 € für diese Maßnahme aufzubringen.

 

Der aufzubringende Eigenanteil für den Wegebau Loitsch–Meuditzmühle soll durch die Entnahme aus der Rücklage in dieser Höhe gedeckt werden.

 

Im Rahmen der Erarbeitung des Nachtraghaushaltes werden diese zusätzlichen finanziellen Mittel mit berücksichtigt werden. Da mit der Genehmigung des Nachtraghaushaltes durch die Kommunalaufsicht erst Mitte Oktober 2008 gerechnet werden kann, ist zur Durchführung des Bauvorhabens diese außerplanmäßige Bewilligung erforderlich.