Vorlage - IV/GTH/80/0287/08
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Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 10.09.2008 die überplanmäßige Ausgabe in Höhe 90.000,00 € für die Errichtung der Außenanlagen am „Blauen Stern“ Weißenfelser Straße 2 in 067287 Theißen.
Die Deckung erfolgt durch die Entnahme aus der Rücklage.
Gesetzliche Grundlage: GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse:
aufzuhebende Beschlüsse:
Begründung:
Parallel zur Fertigstellung des Dorfgemeinschaftshauses „Blauer Stern“ ist die teilweise Errichtung der Außenanlagen notwendig, da nach Fertigstellung des Innenbereiches laut Baugenehmigung Stellplätze nachzuweisen sind.
Die Pflasterarbeiten im Hofbereich bleiben vorerst unberührt.
Die Außenanlagen beinhalten Erd- und Entwässerungsarbeiten, Pflasterarbeiten entlang des Gebäudes im Hofbereich, grundhafter Ausbau der Zufahrt und Errichtung von Parkflächen, Natursteinarbeiten und Metallbauarbeiten am Geländer und Handlauf für die Rampe und Außentreppe, sowie Einfahrtstor und Eingangstür zwischen den Sandsteinpfeilern.
Die Außenanlagen sind in der Kostenschätzung zur Fertigstellung des Gebäudes nicht enthalten.
Um die Maßnahme zeitnah anarbeiten zu können, werden 90.000,00 € aus der Rücklage benötigt.