Vorlage - IV/GDÖ/40/0078/08
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Der Gemeinderat Döbris beschließt in seiner Sitzung am 15.09.2008 die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.300,00 € in der Hhst. 01.464.672 – Kindertagesstätten Erstattung an andere Gemeinden.
Die Deckung der erforderlichen Mittel erfolgt aus der Hhst. 1.6300.5100 – Unterhaltung Gemeindestraßen.
Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs. 3 Pkt. 4 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt
(GO LSA)
Begründung:
In der Haushaltsstelle 01.464.672 reichen die geplanten Haushaltsmittel nicht aus, da:
ab 08/08 ein Krippenkind die Kita in Luckenau besucht:
monatlich 416,00 € x 5 = 2.083,70 €
ein Kind den Hort in Theißen besucht:
monatlich 47,55 € x 12 = 570,60 €
eine Familie von Luckenau nach Döbris
verzogen ist:
monatlich 416,74 € x 4 = 1.666,96 €
monatlich 113,35 € x 8 = 906,80 €
Gesamt: 5.228,06 €
Die Deckung der erforderlichen Mittel in Höhe von 5.300,00 € soll aus der Hhst. 1.6300.5100 – Unterhaltung Gemeindestraßen erfolgen.