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Vorlage - IV/GDÖ/40/0078/08  

Betreff: Überplanmäßige Ausgabe in der Hhst. 01.464.672 - Kindertagesstätten Erstattung an andere Gemeinden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Pirkau
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
SG Kindereinrichtungen
Bürgermeister der Gem. Döbris, Herr Meuche
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Döbris Entscheidung
22.09.2008 
Sitzung des Gemeinderates Döbris ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat Döbris beschließt in seiner Sitzung am 15

Der Gemeinderat Döbris beschließt in seiner Sitzung am 15.09.2008 die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.300,00 € in der Hhst. 01.464.672 – Kindertagesstätten Erstattung an andere Gemeinden.

Die Deckung der erforderlichen Mittel erfolgt aus der Hhst. 1.6300.5100 – Unterhaltung Gemeindestraßen.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 44 Abs. 3 Pkt. 4 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt

                                                                      (GO LSA)

 

Begründung:

 

In der Haushaltsstelle 01.464.672 reichen die geplanten Haushaltsmittel nicht aus, da:

ab 08/08 ein Krippenkind die Kita in Luckenau besucht:

 

              monatlich              416,00 €  x  5                            = 2.083,70 €

 

ein Kind den Hort in Theißen besucht:

 

              monatlich                47,55 € x 12                            =    570,60 €

 

eine Familie von Luckenau nach Döbris

verzogen ist:

 

              monatlich               416,74 € x   4                            = 1.666,96 €

              monatlich               113,35 € x   8                            =    906,80 €

 

              Gesamt:                                                            5.228,06 €

 

Die Deckung der erforderlichen Mittel in Höhe von 5.300,00 € soll aus der Hhst. 1.6300.5100 – Unterhaltung Gemeindestraßen erfolgen.