Vorlage - IV/GWÜ/20/0127/08
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Der Gemeinderat der Gemeinde Würchwitz beschließt in seiner Sitzung am 16.09.2008 die 1.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 für die Gemeinde Würchwitz.
Gesetzliche Grundlage: § 95 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt
§ 35 Gemeindehaushaltsverordnung
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Erstellung einer Nachtragssatzung für das Jahr 2008 macht sich erforderlich, da am 01.07.2008 vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd der am 29.04.2008 beantragte vorzeitige Maßnahmebeginn des Förderprojektes Ausbau der Hauptstraße in Loitsch bewilligt wurde. Diese Maßnahme war im Haushalt 2008, der bereits am 18.12.2007 beschlossen wurde, nicht enthalten.
Die im Haushaltsplan 2008 vorgesehene Fördermaßnahme Ausbau Hauptstraße Würchwitz wurde vom Fördermittelgeber abgelehnt, da die abwasserseitige Erschließung der Ortslage Würchwitz nach Auskunft des AZV Schnaudertal erst für 2014 vorgesehen ist. Dafür wurde die Maßnahme Hauptstraße in Loitsch ins Förderprogramm aufgenommen.
Im Rahmen des ländliche Wegebaus wurden zwei weitere Maßnahme bewilligt
· Weg „Meuditzmühle“
· Kaynaer Weg
die nicht im Haushaltsplan 2008 enthalten sind. Diese wurden im Nachtragshaushalt 2008 aufgenommen.