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Vorlage - IV/GWÜ/20/0127/08  

Betreff: 1.Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Würchwitz für das Haushaltsjahr 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Würchwitz
Verfasser:Kämmerei
Haushaltswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Würchwitz Entscheidung
16.09.2008 
Sitzung des Gemeinderates Würchwitz      

Der Gemeinderat der Gemeinde Würchwitz beschließt in seiner Sitzung am 16

Der Gemeinderat der Gemeinde Würchwitz beschließt in seiner Sitzung am 16.09.2008 die 1.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 für die Gemeinde Würchwitz.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 95 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt

                                                                      § 35 Gemeindehaushaltsverordnung

bereits gefasste Beschlüsse:              keine                                         

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

Begründung:

 

 

Die Erstellung einer Nachtragssatzung für das Jahr 2008 macht sich erforderlich, da am 01.07.2008 vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd der am 29.04.2008 beantragte vorzeitige Maßnahmebeginn des Förderprojektes Ausbau der Hauptstraße in Loitsch bewilligt wurde. Diese Maßnahme war im Haushalt 2008, der bereits am 18.12.2007 beschlossen wurde, nicht enthalten.

 

Die im Haushaltsplan 2008 vorgesehene Fördermaßnahme Ausbau Hauptstraße Würchwitz wurde vom Fördermittelgeber abgelehnt, da die abwasserseitige Erschließung der Ortslage Würchwitz  nach Auskunft des AZV Schnaudertal erst für 2014  vorgesehen ist. Dafür wurde die Maßnahme Hauptstraße in Loitsch ins Förderprogramm aufgenommen.

 

Im Rahmen des ländliche Wegebaus wurden  zwei weitere Maßnahme bewilligt

·         Weg „Meuditzmühle“

·         Kaynaer Weg

 

die nicht im Haushaltsplan 2008 enthalten sind. Diese wurden im Nachtragshaushalt 2008 aufgenommen.