Vorlage - IV/GTH/40/0294/08
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Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 25.09.2008 den Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Theißen und dem Feuerwehrverein Theißen e.V. zur Nutzung der Räumlichkeiten Schulstraße 9 zur Vereinsarbeit und zu Ausstellungszwecken.
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung LSA
§ 44 Abs. 3 Pkt. 8 i.V. mit § 97 GmO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Der Feuerwehrverein Theißen e.V., vertreten durch seinen Vorsitzenden Manfred Säuberlich, nutzt zur Vereinsarbeit und zu Ausstellungszwecken die Räumlichkeiten der Gemeinde Theißen in der Schulstraße 9.
Ein Nutzungsvertrag wurde schriftlich noch nicht geschlossen.
Der Vertrag wird dem Beschluss beigefügt und beinhaltet u.a. die kostenfreie Nutzung dieser Räumlichkeiten.