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Vorlage - IV/GTH/40/0294/08  

Betreff: Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Theißen und dem Feuerwehrverein Theißen e.V. zur unentgeltlichen Nutzung der Räumlichkeiten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
SG Schulen, Kultur und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Entscheidung
25.09.2008 
Sitzung des Gemeinderates Theißen ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 25

Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 25.09.2008 den Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Theißen und dem Feuerwehrverein Theißen e.V. zur Nutzung der Räumlichkeiten Schulstraße 9 zur Vereinsarbeit und zu Ausstellungszwecken.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Gemeindeordnung LSA

                                                                      § 44 Abs. 3 Pkt. 8 i.V. mit § 97 GmO LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

 

Der Feuerwehrverein Theißen e.V., vertreten durch seinen Vorsitzenden Manfred Säuberlich, nutzt zur Vereinsarbeit und zu Ausstellungszwecken die Räumlichkeiten der Gemeinde Theißen in der Schulstraße 9.

 

Ein Nutzungsvertrag wurde schriftlich noch nicht geschlossen.

 

Der Vertrag wird dem Beschluss beigefügt und beinhaltet u.a. die kostenfreie Nutzung dieser Räumlichkeiten.