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Vorlage - IV/GTH/10/0296/08  

Betreff: Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 1.02000.65500 - Gerichtskosten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:Bürgermeister Theißen
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Entscheidung
25.09.2008 
Sitzung des Gemeinderates Theißen ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat bewilligt die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 1

Der Gemeinderat bewilligt die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 1.02000.65500 – Gerichtskosten – in Höhe von 14.000,00 €.

Damit erhöht sich die vorgenannte Haushaltsstelle

von                               1.000,00 €

auf                            15.000,00 €.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der Haushaltsstelle 2.91000.31000 – Entnahme aus der Rücklage -.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                                                        Gemeindeordnung für das Land

                                                                                                  Sachsen-Anhalt i.d. derzeitig gültigen

                                                                                                  Fassung § 97 Abs. 1

bereits gefasste Beschlüsse:                                          keine

aufzuhebende Beschlüsse:                                                        keine

 

 

Begründung:

Im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit Spiller, Jürgen gegen die Gemeinde Theißen wurde vom Landgericht Halle ein Vergleich angeregt. Die Vergleichszahlung soll 9.990,00 € betragen. Weiterhin fallen im Rahmen des Rechtsstreits Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von ca. 4.000,00 € an.

Im Haushaltsplan der Gemeinde Theißen sind auf der

 

Haushaltsstelle                            1.02000.65500                            1.000,00 €

 

veranschlagt.

 

Somit ist der Haushaltsansatz um 14.000,00 € zu erhöhen.

Die überplanmäßige Ausgabe kann durch Entnahme aus der Rücklage gedeckt werden.