Vorlage - IV/GTH/10/0296/08
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Der Gemeinderat bewilligt die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 1.02000.65500 – Gerichtskosten – in Höhe von 14.000,00 €.
Damit erhöht sich die vorgenannte Haushaltsstelle
von 1.000,00 €
auf 15.000,00 €.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der Haushaltsstelle 2.91000.31000 – Entnahme aus der Rücklage -.
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung für das Land
Sachsen-Anhalt i.d. derzeitig gültigen
Fassung § 97 Abs. 1
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit Spiller, Jürgen gegen die Gemeinde Theißen wurde vom Landgericht Halle ein Vergleich angeregt. Die Vergleichszahlung soll 9.990,00 € betragen. Weiterhin fallen im Rahmen des Rechtsstreits Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von ca. 4.000,00 € an.
Im Haushaltsplan der Gemeinde Theißen sind auf der
Haushaltsstelle 1.02000.65500 1.000,00 €
veranschlagt.
Somit ist der Haushaltsansatz um 14.000,00 € zu erhöhen.
Die überplanmäßige Ausgabe kann durch Entnahme aus der Rücklage gedeckt werden.