Vorlage - IV/GEG/65/0094/08
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Der Gemeinderat der Gemeinde Geußnitz beschließt auf der HHSt. 02.13000.94420 – Umbau u. Erweiterung sonst. Öffentl. Gebäude – die Einstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 40.000,00 € für das Feuerwehrgerätehaus Geußnitz.
Gesetzliche Grundlage: Brandschutzgesetz LSA, § 2
bereits gefasste Beschlüsse: Gemeinderat 23.01.08, TOP 10 (Standortentscheidung)
Gemeinderat 25.03.08, TOP 13 (Vergabe von Planungsleistungen)
Gemeinderat 15.07.08, TOP 4 (1. Nachtrags-Haushalt)
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Da die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Geußnitz von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt wurde und damit die geplante Kreditaufnahme für das o.g. Vorhaben nicht möglich ist, muss zur Fortsetzung des Vorhabens eine andere Finanzierung gefunden werden.
Auf der HH-Stelle 02.13000.94420 – Umbau u. Erweiterung sonst. Öffentl. Gebäude – sind 21.540,94 € (Stand vom 12.09.2008) vorgemerkt. Hierzu kommen noch Kosten für Vermessung und SiGeKo sowie Gebühren für die Erteilung der Baugenehmigung, so dass ca. 16.000,00 € für das Vorhaben verbleiben.
Für die als 1. Abschnitt noch in 2008 realisierbaren Leistungen der Bauwerksgründung (Oberboden abtragen, Aushub Streifenfundamente, Grundleitungsverlegung, Einbau eines Koaleszensabscheiders, Stahlbetonstreifenfundamente, Stahlbetonsohlplatte) werden ca. 32.000,00 € benötigt. Der dann verbleibende Haushaltsausgaberest für Bau- und Planungs-leistungen in Höhe von ca. 25.000,00 € wird für die Fortführung der Baumaßnahme zweckgebunden in das Jahr 2009 übertragen.