Vorlage - IV/GTH/SWL/0305/08
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Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Bürgeranhörung vom 14. September 2008 zur Kenntnis.
Gesetzliche Grundlage: § 17 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen -
Anhalt vom 5.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.11.2006
(GVBl. LSA S. 522)
bereits gefasste Beschlüsse: IV/GTH/SWL/0252/08
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Am 14. September 2008 wurde in der Gemeinde Theißen eine Bürgeranhörung über eine mögliche Eingemeindung der Gemeinde in die Stadt Zeitz durchgeführt. Die Bürger der Gemeinde haben 404 „Ja“ Stimmen und 436 „Nein“ Stimmen abgegeben.