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Vorlage - IV/GLU/61/0103/08  

Betreff: Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens für die Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Planungsverbandes Zeitz und umgebende Gemeinden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Luckenau
Verfasser:SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Luckenau Vorberatung
22.10.2008 
Sitzung des Gemeinderates Luckenau ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat beschließt:

 

1. die Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens für die

    Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Planungsverbandes

    Zeitz und umgebende Gemeinden für die Mitgliedsgemeinden Zeitz, Grana, Bergisdorf,

    Droßdorf, Döbris, Luckenau, Theißen, Nonnewitz, Würchwitz, Geußnitz und Kayna.

 

2. Anlass und Zielsetzung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist die Berück-

    sichtigung der demografischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und

    verkehrspolitischen Rahmenbedingungen im Plangebiet. Leitmotiv für die neuen

    Planungen ist hierbei der demografische Wandel mit abnehmender und älter werdender

    Bevölkerung, den daraus resultierenden Wohnungsleerständen und der notwendige

    Anpassungsbedarf von städtischer und dörflicher Infrastruktur.      

 

3. Der Vertreter der Gemeinde Luckenau im Planungsverband Zeitz und umgebende

    Gemeinden, Frau Stirbo, wird beauftragt, diesen Beschluss des Stadtrates bei der

    Beschlussfassung im Planungsverband zu vertreten.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

             

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

Begründung:

 

Am 05.09.1991 haben sich die Stadt Zeitz und die Gemeinden Bergisdorf, Droßdorf, Grana, Luckenau, Theißen und Nonnewitz zu dem Planungsverband Zeitz und umgebenden Gemeinden zusammengeschlossen. Am 03.03.2000 wurde der 1. gemeinsame Flächennutzungsplan durch die zuständige Landesplanungsbehörde genehmigt, dieser Plan gilt bis jetzt als planerische Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen und Satzungen nach § 34 BauGB in den Mitgliedsgemeinden.

Am 16.04.2004 wurde durch den Planungsverband beschlossen, diesen genehmigten Flächennutzungsplan fortschreiben und digitalisieren  zu lassen und damit den geänderten Rahmenbedingungen, besonders in Bezug zum demographischen Wandel, anzupassen.

Grundsätzliches Ziel der Planung ist die Sicherung der bestehenden Nutzung.

 

Aufgrund der Gemeinschaftsvereinbarung vom 01.01.2005 sollten die Gemeinden Kayna, Würchwitz, Geußnitz und Döbris dem Verband beitreten, mit dem Ziel ebenfalls einen Flächennutzungsplan zu erarbeiten. Am 17.02.2006 wurden dann die Gemeinden Kayna und Geußnitz in den Planungsverband aufgenommen.

 

Die Gemeinden Würchwitz und Döbris  distanzierten sich zwischenzeitlich vom Beitritt, da die Höhe der zu erbringenden Umlage in den einzelnen Gemeinden Diskussionen aufwarf.

Die bereits durch das Stadtplanungsamt und das beauftragte Büro GPV aus Leipzig begonnene Digitalisierung des bestehenden Flächennutzungsplanes und das damit verbundene Änderungsverfahren kamen durch die Verzögerungen in den Gemeinden zum Erliegen, so dass die erforderlichen, anliegenden Flächennutzungsplanänderungen in gesonderten Einzelverfahren (z.B Cranachweg; LAGA-Gelände) durchgeführt werden mussten.

 

Zwischenzeitlich haben sich auch die Gemeinden Würchwitz und Döbris zum Betritt im November 2007 entschlossen, die erforderlichen Änderungen der Verbandssatzung des Planungsverbandes wurden von der Kommunalaufsicht des BLK genehmigt.

 

Nach den nun eindeutig positiven Positionierungen der Gemeinden zum Planungsverband, hat man sich aus planerischen Gründen dazu entschlossen, jetzt einen neuen gemeinsamen Flächennutzungsplan, für die nun 11 Mitgliedsgemeinden zu erstellen.

Anlass und Zielsetzungen für die Neuaufstellung des FNP sind: Die Einarbeitung der Änderungen/ Auswirkungen im Bereich der demografischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen,

ökologischen und verkehrspolitischen Rahmenbedingungen. Die Beachtung des wirtschaftlichen Strukturwandels mit den erheblichen Verlusten von Arbeitsplätzen, den demografischen Wandel mit abnehmender und älter werdender Bevölkerung, Wohnungsleerstände und  der

hohe Anpassungsbedarf von städtischer Infrastruktur. Der neue FNP soll diese Lücken schließen und als wesentliches entwicklungsplanerisches Steuerungselement dienen. 

 

Um die Planungskosten zu minimieren wurden bereits die entsprechenden Vorleistungen vom Stadtplanungsamt selbst erbracht ( u.a. Bestandsaufnahme, Feldvergleich).   

 

In der nächsten Sitzung des Planungsverbandes im IV. Quartal 2008 ist dann nach den Beschlussfassungen im Stadtrat sowie den 10 Gemeinden der erforderliche Aufstellungsbeschluss im Planungsverband zu fassen.