Vorlage - IV/GDÖ/80/0084/08
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Beschlussempfehlung für das beschließende Gremium:
Der Gemeinderat von Döbris beschließt in seiner Sitzung am 17.11.2008 die überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 4.700,00 € auf der Haushaltsstelle 01.90000.81000 – Gewerbesteuerumlage, wobei die Deckung aus der Haushaltsstelle 01.90000.00300 – Gewerbesteuereinnahmen erfolgt.
Gesetzliche Grundlage: § 97 GO LSA i.V.m. § 44 Abs. 3 GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Im 3. Quartal 2008 wurden einmalig höhere Gewerbesteuereinnahmen erzielt. Die dafür errechnete Gewerbesteuerumlage wird in gleicher Höhe im 4. Quartal zu Grunde gelegt.
Für das 3. und 4. Quartal 2008 sind jeweils 2.783,00 € Gewerbesteuerumlage zu zahlen.
Die überplanmäßige Ausgabe beträgt insgesamt 4.700,00 € und wird aus der Haushaltsstelle 01.90000.00300 – Gewerbesteuereinnahmen gedeckt.
Die Ausgabe ist unabweisbar, da es sich um eine gesetzliche Verpflichtung handelt. Die Gewerbesteuerumlage wird nach einem festgesetzten Umlageschlüssel vom Land berechnet.
Bei der Jahresabrechnung 2008 im Januar 2009 wird der Gemeinde Döbris die zuviel gezahlte Umlage erstattet.