Vorlage - IV/STR/STR/1505/08
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Der Stadtrat beschließt die Ausreichung des fortgeschriebenen Stadtentwicklungskonzeptes gemäß Übergabeprotokoll vom 10. 06. 2008 an die Fraktionen.
Gesetzliche Grundlage: § 44 GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Das fortgeschriebene Stadtentwicklungskonzept in der neuen Fassung ist wegen der veränderten Bedingungen in der demografischen Entwicklung dringend erforderlich.
Nach Bürgerbeteiligung und Stellungnahmen von verschiedensten Institutionen erfolgte ab März 2008 die Überarbeitung in der nun vorliegenden Fassung.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Fördermittelbescheid vom 12. 06. 2006 Mittel des Bundes, des Landes und der Stadt Zeitz eingesetzt wurden, weshalb die Angelegenheit grundsätzlich Öffentlichkeitscharakter hat. Ein Zurückhalten der Unterlagen ist gesetzwidrig.