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Vorlage - IV/STR/20/1510/08  

Betreff: Personal- und Sachkostenansätze der VGem Zeitzer Land für das Haushaltsjahr 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage VGem Zeitzer Land
Verfasser:Kämmerei
Haushaltswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeinschaftsausschuss Anhörung
23.10.2008 
Sitzung Gemeinschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Gemeinschaftsausschuss bestätigt die im Haushaltsplan der Stadt Zeitz 2008 eingestellten umlagefähigen Personal- und Sachk

Der Gemeinschaftsausschuss bestätigt die im Haushaltsplan der Stadt Zeitz 2008 eingestellten umlagefähigen Personal- und Sachkostenansätze.

Gesetzliche Grundlagen:

Gesetzliche Grundlagen:              §95 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt

 

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/STR/20/1245/08 vom 24.04.2008

 

aufzuhebende Beschlüsse:               keine

 

Begründung:

 

Gemäß § 82 Abs. 2 Gemeindeordnung LSA (GO LSA) hat die Trägergemeinde zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben eine abgegrenzte Kassen- und Rechnungsführung durchzuführen. Der Gemeinschaftsausschuss vereinbart mit der Trägergemeinde den Personal- und Sachkostenansatz für jedes Haushaltsjahr sowie die Stellen, die für die Gemeinschaftsaufgaben vorzuhalten sind. Im § 79 Abs. 1 Nr. 2 GO LSA ist festgehalten, dass der Gemeinschaftsausschuss beim Trägergemeindemodell über die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft ohne den Stellenplan beschließt, da der Stellenplan im Rahmen der Haushaltssatzung in der Verantwortlichkeit der Trägergemeinde liegt. Der Einfluss des Gemeinschaftsausschusses ergibt sich über die Regelungen zur Anstellung von Bediensteten und der Umlageberechnung. Da die Trägergemeinde seit den ergangenen Änderungen der Gemeindeordnung für die Verwaltungsgemeinschaft keine gesonderte Haushaltssatzung mehr erlassen muss, obliegt dem Gemeinschaftsausschuss der Beschluss über die Personal- und Sachkostenansätze und des Umlagesatzes.

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit seinen Anlagen wurden für die Trägergemeinde Stadt Zeitz am 18.09.2008 durch den Stadtrat beschlossen. Da gemäß § 19  Finanzausgleichsleistungsgesetz LSA die Festsetzung der Verwaltungsgemeinschafts-umlage bis spätestens 31. Mai beschlossen sein muss, wurde bereits im Gemeinschaftsausschuss am 24.04.2008 über die Pro-Kopf-Umlage für alle Mitgliedsgemeinden beraten. Sie wurde auf 154,70 € festgesetzt und basierte auf einer Hochrechnung auf Basis der Abrechnungsergebnisse 2007 unter Berücksichtigung der neuen landestariflichen Abschlüsse.

 

Die beiliegende Defizitrechnung basiert auf den im Haushaltsplan 2008 enthaltenen Personal- und Sachkostenansätzen in den Unterabschnitten der VG-Umlage. Diese sind im Haushaltsplan erläutert und gekennzeichnet. Es ergibt sich eine planmäßige Pro-Kopf-Umlage in Höhe von 160,52 €. Eine Änderung der festgelegten Umlage für die Mitgliedsgemeinden wird dadurch nicht begründet. In den vorangegangenen Jahren hat sich gezeigt, dass verschiedene Faktoren wie teilweise unbesetzte Planstellen und ein erhöhter  Krankenstand zu einem wesentlich günstigeren Ergebnis bei der Pro-Kopf-Umlage geführt hat.

 

 

Anlage:

 

Defizitrechnung VGem Zeitzer  Land