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Vorlage - IV/STR/40/1511/08  

Betreff: Planungsabsichten der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz für den Zeitraum ab 2008/09 bis 2013/14
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
SG Schulen, Kultur und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Bildungsausschuss Vorberatung
27.10.2008 
Sitzung des Bildungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.10.2008 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.11.2008 
36. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/40/1511/08)

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1.              Der Stadtrat beschließt die Veränderung der Schulbezirke der Grundschulen

              der Stadt Zeitz ab 01.08.2009 laut Anlage I.

 

 

2.              Mit Bildung der vorgesehenen Einheitsgemeinde zum 30.06.2009 werden die

              Schüler der dann zur Einheitsgemeinde gehörenden Gemeinden ab 01.08.2009

              nach der Grundschule mit Übergang in die 5. Klasse in den Sekundarschulen

der Stadt Zeitz laut Anlage II beschult.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                                          Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt

                                                                                    Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 

                                                                                    vom 22.09.2008

 

Begründung:

 

 

I.   Sachstand Fortschreibung Schulentwicklungsplanung des Burgenlandkreises

     ab 2009/10 – gesetzliche Grundlagen

 

 

Der zurzeit gültige Schulentwicklungsplan für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz umfasst den Zeitraum 2004/05 bis 2008/09. Er ist Bestandteil des Schulentwicklungsplanes

des Burgenlandkreises und wurde vom Kreistag des Burgenlandkreises beschlossen und vom Landesverwaltungsamt genehmigt. Er befindet sich mit dem Schuljahr 2008/09 im letzten Jahr seiner Umsetzung. Eine Fortschreibung der Planung muss ab dem Schuljahr 2009/10 erfolgen.

 

Die vor mehreren Monaten angekündigte Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung ab 2009/10 bis 2013/14 liegt mit Datum vom 22.09.2008 vor.

Danach ist der festgestellte Schulentwicklungsplan vom Träger der Schulentwicklungsplanung dem Landesverwaltungsamt erstmalig zum 30.04.2009 zur Genehmigung vorzulegen.

 

Mit Schreiben vom 09.10.2008 hat der Burgenlandkreis die Stadt Zeitz als Schulträger aufgefordert, die Zuarbeit zu den Planungsabsichten (insbesondere über die zukünftigen Schulbezirke der Schulen bzw. eventuell angedachte Schließungen von Schulen) und die notwendigen Berechnungen bis spätestens 21.11.2008 beim Burgenlandkreis einzureichen. Die zeitnahe Zuarbeit benötigt der Burgenlandkreis, um die Planungsabsichten für das gesamte zukünftige Schulnetz des Burgenlandkreises in einem 1. Entwurf darstellen zu können.

 

Die erforderlichen Beschlüsse des Stadtrates bzw. die Gemeinderatsbeschlüsse der Wohnsitzgemeinden können bis spätestens 16.01.2009 nachgereicht werden, wenn nicht eher möglich.

Erst nach Genehmigung der Schulentwicklungsplanung durch das Landesverwaltungsamt sind die gefassten Beschlüsse rechtskräftig.

 

Eckpunkte der neuen Verordnung:

 

Grundschulen                                          Mindestschülerzahl 60

                                                                      Ausnahmen zum Führen einer Grundschule sind

                                                                      zulässig, wenn am Schulstandort keine weitere

                                                                      Grundschule vorhanden ist.

                                                                      Entstehen im Zuge der Gemeindegebietsreform

                                                                      im ländlichen Raum Mehrfachstandorte von

                                                                      Grundschulen, können Grundschulen an betroffenen

ehemaligen Einzelstandorten fortgeführt werden, solange eine Mindestschülerzahl von 40 erreicht wird.

 

Sekundarschulen                                          Mindestschülerzahl 240

                                                                      An Mehrfachstandorten mit bis zu 4 Sekundarschulen

                                                                      kann die Mindestschülerzahl von 240 an einer

                                                                      Sekundarschule um bis zu 60 unterschritten werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II.   Fortschreibung Schulentwicklungsplanung der Schulen in Trägerschaft der

      Stadt Zeitz

 

Die Stadt Zeitz als Schulträger von 6 Grundschulen und 2 Sekundarschulen hat ein den gesetzlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragendes Schulangebot vorzuhalten.

 

Der zu beschließende Schulentwicklungsplan soll die Interessen der Schüler, Eltern, der Städte, der Gemeinden und des Landkreises im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und finanziellen Möglichkeiten, soweit als möglich berücksichtigen.

 

Im Rahmen der planerischen Abstimmung zwischen dem Burgenlandkreis als Träger der Schulentwicklungsplanung und der Stadt Zeitz wurde darauf hingewiesen, dass die Aspekte der Gemeindegebietsreform bei der Planung ab 2009/10 bis 2013/14 zu berücksichtigen sind.

 

 

1.  Grundschulen der Stadt Zeitz

 

Die Mindestschülerzahl von 60 Schülern wird auf der Grundlage der zurzeit gültigen Schulbezirke in allen 6 Grundschulen der Stadt Zeitz erreicht, so dass die Bestandsfähigkeit auf der Basis der notwendigen Schüler gesichert ist (s. Anlage 1).

 

Eine Veränderung der Schulbezirke insbesondere für die Grundschule „Am Schwanenteich“, die sich im gleichen Gebäude mit der Sekundarschule befindet, ist jedoch dringend erforderlich, da die räumliche Situation im Schulgebäude an ihre Grenzen stößt.

 

Die Grundschule Zeitz-Rasberg soll mit der Änderung der Schulbezirke stabilisiert werden. So werden Straßen aus dem Schulbezirk der Grundschule „Am Schwanenteich“ ab dem Schuljahr 2009/10 dem Schulbezirk der Grundschule Zeitz-Rasberg zugeordnet.

 

Die Öffnung der Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Zeitz ab 2009/10 wurde von der Verwaltung nicht vorgesehen, da im Zusammenhang mit der Eingemeindung der Mitgliedsgemeinden der VGem „Zeitzer Land“ Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf den Bestand der Grundschulen Nonnewitz und Kayna bestehen.

Mit Wirksamkeit der Bildung der Einheitsgemeinde als Rechtsnachfolger der sie bildenden Gemeinden und der Verwaltungsgemeinschaft übernimmt die Einheitsgemeinde Zeitz die Schulträgerschaft.

 

 

2.  Sekundarschulen der Stadt Zeitz

 

Von ehemals 5 Sekundarschulen bestehen in der Stadt Zeitz noch 2 Sekundarschulen:

 

·         Sekundarschule III, Schillerstraße  (teilweise offene Ganztagsschule)

·         Sekundarschule „Am Schwanenteich“, Rasberger Straße 2

 

Auch im Schuljahr 2008/09 wird die notwendige Mindestschülerzahl von 240 in der Sekundarschule III nicht erreicht (Anlage 3).

 

Die neue Verordnung zur Schulentwicklungsplanung erlaubt ab 2009/10 die Unterschreitung der Mindestschülerzahl bei Mehrfachstandorten um bis zu 60 Schüler an einer Sekundarschule.

 

 

 

 

 

 

Unter Berücksichtigung des Übergangs zum Gymnasium nach der 4. Klasse in

Höhe von 45 % (Planungsvorgabe) ist in den folgenden Jahren ein leichter Anstieg im Sekundarbereich zu verzeichnen.

 

Mit der vorgesehenen Bildung der Einheitsgemeinde Zeitz werden die Schüler der dann zur Einheitsgemeinde gehörenden Gemeinden ab 2009/10 in den Sekundarschulen der Stadt Zeitz beschult. Die Stadt Zeitz als Schulträger der beiden Sekundarschulen hat sich im Rahmen einer Beratung mit dem Burgenlandkreis am 22.08.2008 zur zukünftigen beabsichtigten Gestaltung der Schulbezirke der Sekundarschulen abgestimmt.

Die Absichtserklärungen der Gemeinden Kayna, Würchwitz, Geußnitz, Döbris, Nonnewitz liegen vor.

 

Die Aufnahme von Schülern aus der Gemeinde Luckenau ist Bestandteil des Entwurfes des Eingemeindungsvertrages. Die Aufnahme von Schülern aus der Gemeinde Theißen nach der 4. Klasse in eine Zeitzer Sekundarschule ist ebenfalls Bestandteil des Entwurfes des Eingemeindungsvertrages.

 

Die Schulbezirke der Sekundarschulen wurden ab 2009/10 unter Berücksichtigung der vorgesehenen Bildung der Einheitsgemeinde wie folgt ergänzt.

 

Ø      Aufnahme der Schüler der Einheitsgemeinde Zeitz, die die Grundschule Kayna besuchen, nach der 4. Klasse in die Sekundarschule III, Schillerstraße

 

Ø      Aufnahme der Schüler der Einheitsgemeinde Zeitz, die die Grundschule Nonnewitz besuchen, nach der 4. Klasse in die Sekundarschule „Am Schwanenteich“

 

Für den Fall, dass der Gemeinderat Theißen die Mitgliedschaft in einer Verbandsgemeinde

favorisiert, werden die Schüler der Gemeinde Theißen nach der 4. Klasse in einer Sekundarschule der angestrebten Verbandsgemeinde beschult. Die Schülerzahlen der Sekundarschulen Zeitz, ohne Theißen, sind als Anlage 4.1. alternativ dargestellt.

 

Auch unter Berücksichtigung der Schülerzahlen der Gemeinden im Sekundarbereich kann erst ca. 2011/12 die Mindestschülerzahl von 240 an beiden Sekundarschulen erreicht werden.

Perspektivisch wird nach jetzigem Kenntnisstand an beiden Sekundarschulen eine Schulgröße von ca. 16/17 Klassen erreicht.

 

Der Stadtelternrat wurde über die beabsichtigte Änderung der Schulbezirke informiert.

 

Die Gemeinde Bergisdorf mit den Ortsteilen Großosida und Golben gehört gemäß derzeitig gültiger Schulentwicklungsplanung zum Schulbezirk der Grundschule Zeitz-Rasberg und fortführend nach der 4. Klasse zum Bereich der Sekundarschule „Am Schwanenteich“.

Eine Aufnahme in den Schulbezirk der Zeitzer Grundschulen ab 2009/10 erfolgte nicht, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Gemeinderatsbeschluss bzw. eine Aussage zur weiteren Beschulung in Zeitz durch die Gemeinde Bergisdorf vorliegt (jährlich ca. 2-3 Einschulungen).