Vorlage - IV/STR/14/1528/08
|
|
Gesetzliche Grundlage: § 129 GO LSA sowie GemKVO LSA,
EigBG und EigVO
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
|
|
Gesetzliche Grundlage: § 129 GO LSA sowie GemKVO LSA,
EigBG und EigVO
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine