Vorlage - IV/STR/14/1529/08
|
|
Gesetzliche Grundlage: § 129 GO LSA i.V. mit der
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
|
|
Gesetzliche Grundlage: § 129 GO LSA i.V. mit der
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine