Vorlage - IV/GTH/61/0318/08
|
|
Der Gemeinderat Theißen beschließt:
Die überplanmäßige Erhöhung
der HHST 02.63000.95121 Grundhafter Ausbau Thomas-Müntzer-Straße um 20.000 €
auf 150.000,00 €.
Die Deckung erfolgt
durch eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 20.000 €.
Gesetzliche Grundlage: §§ 4, 97 Gemeindeordnung
bereits gefasste Beschlüsse: Haushaltssatzung
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Die Maßnahme „Grundhafter Ausbau Thomas-Müntzer-Straße“ wurde im Jahr 2007 beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF) zur Förderung angemeldet.
Mit Bescheid vom 01.07.2008 erfolgte die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn, woraufhin der Planungsvertrag ausgelöst wurde.
Nach der Entwurfsplanung wurden für die Maßnahme Baukosten in Höhe von ca. 115.500 € geschätzt. Mit Berücksichtigung der Kosten für Beleuchtung und Ingenieurleistungen wurde zur Durchführung der Gesamtmaßnahme ein Bedarf von 130.000 € geplant. Dieser Betrag wurde im Nachtragshaushalt 2008 eingestellt.
Im Zuge der Bauausführung wird der Neubau des Regenwassersammlers erforderlich.
Dies erhöht die Baukosten um rund 20.000 € für die Maßnahme. Die Kosten für den Neubau des Regenwassersammlers wurden beim ALFF auch zur Förderung angemeldet.
Die Gemeinde Theißen finanziert den Regenwasserkanal vor. Im Rahmen der „Vereinbarung zur Kostenteilung“ vom 19.09.2003 werden die Kosten nach Abzug der Förderung hälftig dem Abwasserzweckverband Maibachtal in Rechnung gestellt.
Um die Maßnahme durchführen zu können, ist die Haushaltsstelle im Haushaltsplan 2008
02.63000.95121 Grundhafter Ausbau Thomas-Müntzer-Straße
von 130.000 € um 20.000 € auf 150.000 € zu erhöhen.
Der Betrag von 20.000 € soll der Rücklage entnommen werden.