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Vorlage - IV/STR/74/1557/08  

Betreff: Bericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögensplanes des Eigenbetriebes "Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz" (SSBZ) zum 30. September 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtreinigungs- u. Servicebetrieb der Stadt Zeitz
Federführend:SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Anhörung
26.11.2008 
Sitzung des Betriebsausschusses zur Kenntnis genommen   

Gemäß der Betriebssatzung unterrichtet der Eigenbetrieb „Stadtreinigungs- und Servicebe-trieb der Stadt Zeitz“ (SSBZ) den Betr

Gemäß der Betriebssatzung unterrichtet der Eigenbetrieb „Stadtreinigungs- und Servicebe-trieb der Stadt Zeitz“ (SSBZ) den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des Vermögensplanes.

 

1. Entwicklung des Erfolgsplanes

Erträge  : Ansatz laut Wirtschaftsplan 2008  2.936.500 €

    Ergebnis per 30. September 2008   2.100.163 €

    entspricht einer Erfüllung von         71,52 %

 

Aufwendungen : Ansatz laut Wirtschaftplan 2008   2.934.500 €

    Ergebnis per 30. September 2008  2.122.095 €

    entspricht einer Erfüllung von          72,32 %

 

Betriebsergebnis :  Ansatz laut Wirtschaftsplan 2008          2.000 €

    Ergebnis zum 30. September 2008     - 21.932 €

    entspricht einer Erfüllung von  - 1.096,60 %

 

 

Die Mindereinnahme bei den Erträgen zum Bilanzstichtag 30. September 2008, ist vor allem auf den ausgebliebenen Winter zurück zu führen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Stadt Zeitz aufgrund des fehlenden Haushaltsplanes 2008, im Berichtszeitraum in der vorläufigen Haushaltsführung befand. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wurde durch die Kommunalaufsicht mit Bescheid vom 24. April 2008 genehmigt.

 

 

 

 

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Problematisch stellt sich auch die Mittelverwendung der Stadt Zeitz für Aufgabenfelder des SSBZ dar. Wie bereits im Quartalsbericht zum 30. Juni 2008 erläutert, ist bei Zeiten bereits  ersichtlich gewesen, dass einige Haushaltsansätze nicht ausreichen, um die entsprechenden Leistungsvorgaben der Stadt Zeitz (Tourenpläne) erfüllen zu können. Als Beispiel sei hier wieder an das Stellen von Verkehrsschildern zur Durchführung der satzungsgemäßen Straßenreinigung genannt. Mit Schreiben vom 05. November 2008 wurde von seitens des SSBZ das Ordnungsamt daraufhin gewiesen, dass das erteilte Auftragsvolumen mit Wirkung vom 07. November 2008 aufgebraucht ist. Die Leistungserbringung wurde daraufhin durch den Eigenbetrieb zum 07. November 2008 eingestellt.

 

Ein weiteres Beispiel stellen die Mittel zur Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen dar. Abgesehen davon, dass der Mittelansatz in den letzten Jahren immer mehr rückläufig war, werden diese Mittel auch sachfremd für die Deckung von Fehlbeträgen bei den Energiekosten zur Straßenbeleuchtung sowie zur Reparatur bei Störleistungen eingesetzt, sodass die Leistungen des Eigenbetriebes abermals reduziert werden. Eine DIN-gerechte Revision ist durch den SSBZ so nicht möglich. Diese wurde dem Ordnungsamt bereits mehrfach schriftlich angezeigt.

 

Des Weiteren ist auf die offene Problematik der Straßenreinigungsgebühren zu verweisen. Hierzu fanden in der Vergangenheit konstruktive Beratungen, unter der Leitung des Oberbürgermeisters Dr. Altmann statt. Diese hatten das Ziel, dass die Gebührenerhebung und die damit in Zusammenhang stehende Sachbearbeitung ab dem 01. Januar 2009 wieder durch die Stadtverwaltung Zeitz direkt durchgeführt werden sollte. Im Rahmen des Rücktritts vom Dr. Altmann wurde durch die Verwaltung davon Abstand genommen und der Termin auf den 01. Juli 2009 datiert. Von seitens des Eigenbetriebes wird diese Verfahrensweise problematisch gesehen, da dann der Wechsel mitten im Haushaltsjahr erfolgen soll und dies fraglich in der Durchführung der Abgrenzung der Mittel im Haushalts- / Wirtschaftsplan und vor allem bei der Gebührenkalkulation ist. Als weiterer Schwerpunkt kommt bei den Straßenreinigungsgebühren hinzu, dass die Stadt Zeitz die Gebühren zur Straßenreinigung zum 01. Januar 2009 neu kalkulieren und der Stadtrat diese Gebührenänderung noch vor dem Jahreswechsel beschließen muss. In Anbetracht der Bearbeitungszeiten der Stadt Zeitz und der Beschlussreihenfolge bis hin zum Stadtrat, wird dies aus Sicht des Eigenbetriebes nicht zu realisieren sein.

Daraus folgt, wenn die Sachbearbeitung zu den Straßenreinigungsgebühren nicht zum 01. Januar 2009 zur Stadt Zeitz wechselt und diese somit als Einnahme bei dem SSBZ verbleiben, der Eigenbetrieb aufgrund der nicht bekannten Höhe der Einnahmen (fehlen der Kalkulation) keinen bzw. nur einen hypothetischen Wirtschaftsplan für 2009 aufstellen kann. Des Weiteren ist der Eigenbetrieb dadurch gehemmt die Gebührenbescheide zu erstellen und satzungsgemäß zum 01. April 2009 die Gebühren einzuziehen. Dem Eigenbetrieb werden daher die notwendigen finanziellen Mittel für die Lohn- und Gehaltszahlungen fehlen. Diese sind dann nur durch die Inanspruchnahme von weiteren Kassenkrediten möglich.

Der Eigenbetrieb wird dann zwar die Kehrleistungen erbringen, aber diese Leistungen erst einmal nicht vergütet bekommen.              

 

Des Weiteren wurde in den Beratungen mit dem Oberbürgermeister Dr. Altmann besprochen, dass die Forderungsausfälle, welche sich durch die Straßenreinigungsgebühren seit 1998 ergeben haben (aufgrund von Insolvenzen etc.), von der Stadt Zeitz dem Eigenbetrieb i.H.v. ca. 100,0 T€ (kumuliert 01.01.1998 bis 31.12.2008) erstattet werden.

 

 

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Mit Ausscheiden von Herrn Dr. Altmann als Oberbürgermeister wird dieses durch die Verwaltung nicht mehr so gesehen.

Aus diesem Grund sehe ich mich gezwungen den Sachverhalt der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises zur Prüfung vorzutragen.

Nur durch das gute wirtschaften des Eigenbetriebes war es möglich, dass diese Forderungsausfälle nicht zu einem negativen Betriebsergebnis führten. Für dieses vorsorgliche wirtschaften wird nunmehr der Eigenbetrieb wiederum bestraft, denn laut Auffassung der Stadtverwaltung, würde diese die Forderungsausfälle nur im Rahmen des 5-jährigen Verlustvortrages ausgleichen.

 

Ein weiteres Problem stellt sich in der Zahlungsmoral der Stadt Zeitz gegenüber ihrem Eigenbetrieb dar. Durch die nicht fristgerechte Auszahlung an den Eigenbetrieb, war dieser mehrfach gezwungen einen Kassenkredit (Überziehungskredit) für die Lohn- und Gehaltszahlungen in Anspruch zu nehmen. 

 

2. Entwicklung des Vermögensplanes

Einnamen :  Ansatz laut Wirtschaftsplan 2008     715.000 €

    Einnahmen per 30. September 2008      122.705 €

    entspricht einer Erfüllung von          17,17 %

 

Ausgaben :  Ansatz laut Wirtschaftsplan 2008     715.000 €

    Ausgaben per 30. September 2008     141.688 €

    entspricht einer Erfüllung von         19,82 %

 

Die Einnahmen beruhen hauptsächlich auf der Höhe der planmäßigen Abschreibungen zum 30. September 2008. Die Ausgaben sind ausschließlich durch das negative Betriebsergebnis und durch die Kredittilgungen im Berichtszeitraum geprägt.

 

Investive Maßnahmen (Ersatzbeschaffung von Technik) wurden bis zum 30. September 2008 in Höhe von 33.474 € durchgeführt. Die Investitionen wurden aus Eigenmitteln realisiert.

 

Im Wirtschaftsplan ist zwar eine Kreditaufnahme zur Finanzierung von Ersatzinvestitionen vorgesehen, aber aufgrund der Haushaltslage wird von seitens der Betriebsleitung von einer Realisierung im 2008 derzeit nicht ausgegangen. Damit wird weiter angestrebt, die Kreditbelastung des Eigenbetriebes zu reduzieren.

 

 

 

Gast

Betriebsleiter