Vorlage - IV/STR/SWL/1558/08
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1. Die Wahlen zum Oberbürgermeister der Stadt Zeitz finden am
Sonntag, den 15. März 2009
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr
statt. Sollten Stichwahlen notwendig werden, so werden sie am
Sonntag, den 29. März 2009
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr
durchgeführt.
2. Das Ende der Bewerbungsfrist wird auf
Montag, den 16. Februar 2009, 18.00 Uhr
festgesetzt.
Gesetzliche Grundlage: § 60 Gemeindeordnung LSA, vom 5.11.1993, zuletzt geändert am 16.11.2006 und
§ 30 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlgesetz LSA, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16.11.2006
bereits gefasste Beschlüsse: IV/STR/STR/0968/2709/07
aufzuhebende Beschlüsse: IV/STR/STR/0968/2709/07
Begründung:
1. Ich schlage vor, als Wahltermin den Sonntag, den 15. März 2009 festzulegen. Eventuell notwendige Stichwahlen sollten am Sonntag, den 29. März 2009 durchgeführt werden. Die Stellenausschreibung ist als Anlage beigefügt.
2. Bewerbungen um das Amt des Oberbürgermeisters sind innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich einzureichen; sie können nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung. Das Ende der Einreichungsfrist darf von der Vertretung frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Die Einreichungsfrist endet spätestens am 20. Tag vor dem Wahltag.
Die Vertretung beschließt über die Zulassung der Bewerbungen spätestens am 17. Tag vor dem Wahltag.
Die Stellenausschreibung erscheint im Amtsblatt spätestens am 14. Januar 2009, demzufolge beginnt die Einreichungsfrist am 15. Januar 2009. Das Ende der Einreichungsfrist muss zwischen dem 16. Februar 2009 (27. Tag vor dem Wahltag) und dem 23. Februar 2009 (20. Tag vor dem Wahltag) liegen.
Der Stadtrat muss bis spätestens 26. Februar 2009 (17. Tag vor dem Wahltag) über die Zulassung der Bewerber entscheiden.
Da die Ausgabe der Briefwahlunterlagen bereits am 20. Februar 2009 beginnen kann, sollte der Termin für das Ende der Einreichungsfrist nicht zu spät gewählt werden. Nach dem Ende der Einreichungsfrist muss der Wahlleiter die Bewerbungen prüfen und für den Stadtrat eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten. Erst nach der Beschussfassung durch den Stadtrat kann dann der Druck der Stimmzettel für die Briefwahl in Auftrag gegeben werden.
Es wird daher empfohlen, das Ende der Bewerbungsfrist auf den Montag, den 16. Februar 2009 festzulegen. Der Stadtrat kann dann am Donnerstag, den 19. Februar 2009 über die Zulassung der Bewerber beschließen.