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Vorlage - IV/STR/SWL/1558/08  

Betreff: Bestimmung des Wahltages und des Endes der Bewerbungsfrist für die Oberbürgermeisterwahl 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtwahlleiter
Wahlbüro
Federführend:Stadtwahlleiterin   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
11.12.2008 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
18.12.2008 
37. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/SWL/1558/08)

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1.      Die Wahlen zum Oberbürgermeister der Stadt Zeitz finden am

 

Sonntag, den 15. rz 2009

              in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr

 

statt. Sollten Stichwahlen notwendig werden, so werden sie am

 

Sonntag, den 29. rz 2009

              in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr

 

durchgeführt.

 

2.      Das Ende der Bewerbungsfrist wird auf

 

Montag, den 16. Februar 2009, 18.00 Uhr

 

festgesetzt.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              § 60 Gemeindeordnung LSA, vom 5.11.1993, zuletzt geändert am 16.11.2006 und

§ 30 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlgesetz LSA, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16.11.2006

 

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/STR/STR/0968/2709/07

 

aufzuhebende Beschlüsse:              IV/STR/STR/0968/2709/07

 

Begründung:

1.     Ich schlage vor, als Wahltermin den Sonntag, den 15. März 2009 festzulegen. Eventu­ell notwendige Stichwahlen sollten am Sonntag, den 29. März 2009 durchge­führt werden. Die Stellenausschreibung ist als Anlage beigefügt.

 

2.     Bewerbungen um das Amt des Oberbürgermeisters sind innerhalb der Einreichungsfrist schrift­lich einzureichen; sie können nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden. Die Einrei­chungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung. Das Ende der Ein­rei­chungsfrist darf von der Vertretung frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag fest­gesetzt werden. Die Einrei­chungsfrist endet spätestens am 20. Tag vor dem Wahltag.

 

Die Vertretung beschließt über die Zulassung der Bewerbungen spätestens am 17. Tag vor dem Wahltag.

 

Die Stellenausschreibung erscheint im Amtsblatt spätestens am 14. Januar 2009, demzufolge be­ginnt die Einreichungsfrist am 15. Januar 2009. Das Ende der Einrei­chungsfrist muss zwischen dem 16. Februar 2009 (27. Tag vor dem Wahltag)  und dem 23. Februar 2009 (20. Tag vor dem Wahltag) liegen.

 

Der Stadtrat muss bis spätestens 26. Februar 2009 (17. Tag vor dem Wahltag) über die Zulas­sung der Bewerber entscheiden.

 

Da die Ausgabe der Briefwahlunterlagen bereits am 20. Februar 2009 beginnen kann, sollte der Termin für das Ende der Einreichungsfrist nicht zu spät gewählt werden. Nach dem Ende der Einreichungsfrist muss der Wahlleiter die Bewerbungen prüfen und für den Stadt­rat eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten. Erst nach der Beschuss­fassung durch den Stadtrat kann dann der Druck der Stimmzettel für die Briefwahl in Auftrag gegeben wer­den.

 

Es wird daher empfohlen, das Ende der Bewerbungsfrist auf den Montag, den 16. Februar 2009 festzulegen. Der Stadtrat kann dann am Donnerstag, den 19. Februar 2009 über die Zulassung der Bewerber beschließen.