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Vorlage - IV/STR/75/1566/08  

Betreff: Aufnahme eines Kommunalkredites für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Entscheidung
26.11.2008 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Betriebsausschuss ermächtigt den Betriebsleiter für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ einen Kredit in Höhe von

Der Betriebsausschuss ermächtigt den Betriebsleiter für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ einen Kredit in Höhe von 1.205.000 € aufzunehmen. Bei gleichen Konditionen ist das Angebot mit dem niedrigsten Zinssatz anzunehmen. Über das Ergebnis der Kreditaufnahme ist der Betriebsausschuss zu informieren.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Gemeindeordnung LSA § 46

                                                                      Eigenbetriebssatzung Abwasserbeseitigung

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

Begründung:

 

Mit Bescheid der Kommunalaufsichtsbehörde vom 13.12.2007 wurde dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz zum Wirtschaftsplan 2008 eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 1.205.000 € genehmigt. Es wird somit eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.205.000 € vorgeschlagen.

 

Die Höhe der Kreditgenehmigung entspricht in etwa der geplanten Tilgungsleistung für 2008, so dass keine Neuverschuldung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz eintritt.

 

Die im Investitionsplan 2008 beschlossenen Maßnahmen wurden zwischenzeitlich über einen Kassenkredit finanziert. Durch den Betriebsleiter wird eingeschätzt, dass das aufgebaute Kassenkreditvolumen auch durch andere Einnahmen nicht kurzfristig abgebaut werden kann. Zur langfristigen Sicherung der Finanzierung ist nach der Genehmigung der KAB ein langfristiges Darlehen aufzunehmen.

 

Zinsbindung

 

Zum derzeitigen Zeitpunkt sind die Zinsen für langfristige Darlehen noch als günstig anzusehen. Allerdings hat sich europäische Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) von Oktober 2007 bis März 2008 von 3,25 % auf 3,75 % erhöht. Auf Grund der Erfahrungen bei den seit Ende des Jahres durchgeführten Umschuldungen wird derzeit von einem erzielbaren Zinssatz von 4,7 % bis 4,9 % bei einer Zinsbindung von 10 Jahren ausgegangen. Eine längere Zinsbindung wird auf Grund der Streuung der Darlehen nicht empfohlen.

 

Tilgung

 

Im o.g. Bescheid der Kommunalaufsichtsbehörde wurde festgestellt, dass in den Jahren 2008 und 2009 die Tilgungsausgaben die Höhe der veranschlagten Abschreibungen übersteigt. Aus diesem Grund wird für den neu aufzunehmenden Kredit eine Tilgungsrate in Höhe von 1 % vorgeschlagen.

 

Zahlung

 

Um die Differenz zwischen nominalen und effektivem Zins so gering wie möglich zu halten wird eine vierteljährige Zahlung empfohlen.

 

 

Verwaltungstechnisches Verfahren

 

Um dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung zu tragen und einen möglichst günstigen Zinssatz zu erzielen werden 5 Banken zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Angebotseinholung ist für den 10.12.2008 vorgesehen.

Da die angebotenen Zinskonditionen von den Banken nur kurz frei gehalten werden, muss die Entscheidung noch am gleichen Tag ergehen. Aus diesem Grund ist eine Ermächtigung des Betriebsleiters durch den Betriebsausschuss notwendig. Das Ergebnis wird im nächsten Betriebsausschuss bekannt gegeben.

 

Zusammenfassung der Angebotsabforderung

 

Kredithöhe

1.205.000 €

Auszahlungskurs

100 %

Tilgungsfreie Jahre

Keine

Tilgung

1 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen

Zahlungsmodus

Vierteljährlich nachträglich

Zinsmethode

deutsch

Zinsbindung

10 Jahre bis 10.12. 2018

Valutierung

10.12.2018

Sonstige Kosten

keine