Vorlage - IV/GTH/SWL/0325/08
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Entsprechend § 10a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt überträgt die Gemeinde Theißen die Aufgaben des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahlen 2009 auf den Wahlleiter der Stadt Zeitz und seinen Stellvertreter.
Die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses werden auf einen gemeinsamen Wahlausschuss der Verwaltungsgemeinschaft übertragen.
Gesetzliche Grundlage: § 10a Abs. 1 und 2 Kommunalwahlgesetz LSA, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16.11.2006
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Das Kommunalwahlgesetz ermöglicht es, die Aufgaben des Gemeindewahlleiters und des Gemeindewahlausschusses auf die Verwaltungsgemeinschaft zu übertragen. Diese Vorgehensweise hat sich bei den vorangegangenen Kommunalwahlen 2007 und 2008 als vorteilhaft erwiesen. Der Aufwand der Wahlvorbereitung kann auch dadurch erheblich gesenkt werden, denn Wahlbekanntmachungen müssen dann nur einmal für die Verwaltungsgemeinschaft erfolgen und nicht für jede Gemeinde separat. Weiterhin muss nur ein Gemeindewahlausschuss für die Verwaltungsgemeinschaft gebildet werden, an dem sich die einzelnen Gemeinden beteiligen. Auch dies trägt zu einer deutlichen Senkung der Kosten bei.