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Vorlage - IV/GTH/SWL/0325/08  

Betreff: Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlleiters und des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:Stadtwahlleiter
Wahlbüro
Federführend:Stadtwahlleiterin   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Vorberatung
29.01.2009 
Sitzung des Gemeinderates Theißen ungeändert beschlossen   

Entsprechend § 10a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt überträgt die Gemeinde Theißen die Aufgaben d

Entsprechend § 10a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt über­trägt die Gemeinde Theißen die Aufgaben des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahlen 2009 auf den Wahlleiter der Stadt Zeitz und seinen Stellvertreter.

Die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses werden auf einen gemeinsamen Wahlausschuss der Verwaltungsgemeinschaft übertragen.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              § 10a Abs. 1 und 2 Kommunalwahlgesetz LSA, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16.11.2006

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

Begründung:

Das Kommunalwahlgesetz ermöglicht es, die Aufgaben des Gemeindewahlleiters und des Gemeindewahlausschusses auf die Verwaltungsgemeinschaft zu übertragen. Diese Vorge­hensweise hat sich bei den vorangegangenen Kommunalwahlen 2007 und 2008 als vorteil­haft erwiesen. Der Aufwand der Wahlvorbereitung kann auch dadurch erheblich gesenkt werden, denn Wahlbekanntmachungen müssen dann nur einmal für die Verwaltungsge­meinschaft erfolgen und nicht für jede Gemeinde separat. Weiterhin muss nur ein Gemein­dewahlausschuss für die Verwaltungsgemeinschaft gebildet werden, an dem sich die einzel­nen Gemeinden beteiligen. Auch dies trägt zu einer deutlichen Senkung der Kosten bei.