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Vorlage - IV/GWÜ/80/0146/08  

Betreff: 1. Änderung des Hausverwaltungs- und Dienstleistungsvertrages zwischen der Gemeinde Würchwitz und der Städtischen Wohnungsgesellschaft Meuselwitz mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Würchwitz
Verfasser:Wirtschaftsförderungsamt
SG Liegenschaften
Federführend:Referat Wirtschaftliche Entwicklung   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Würchwitz Entscheidung
16.12.2008 
Sitzung des Gemeinderates Würchwitz      

Dem Abschluss der 1

Dem Abschluss der 1. Änderung des Hausverwaltungs– und Dienstleistungsvertrages zwischen der Gemeinde Würchwitz und der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Meuselwitz für den 24 WE Block, Bockwitz Str.71,71a und 71b wird zugestimmt.

 

Die 1. Änderung des Hausverwaltungs-und Dienstleistungsvertrages tritt zum 01.01.2009 in Kraft.

Die Verwaltung wird beauftragt, den beschlossenen Vertrag mit der Städtischen Wohnungsgesellschaft Meuselwitz mbH abzuschließen.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 44 GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:              -

aufzuhebende Beschlüsse:                            -

 

Begründung:

Zwischen der Gemeinde Würchwitz und der Städtischen Wohnungsgesellschaft Meuselwitz mbH besteht seit 28.04.1993 ein Hausverwaltungsvertrag für die Liegenschaft in Würchwitz, Bockwitzer Straße 71, 71a und 71b.

Auf Grund der vertragsrechtlichen Erfordernisse und in Würdigung der verwaltungsrechtlichen Regelung , war eine inhaltliche sowie vertragsrechtliche Änderung bzw. Überarbeitung des Hausverwaltungsvertrages notwendig.

Der zur Beschlussplanung vorliegende Vertragsentwurf wurde in Abstimmung mit der Verwaltung sowie der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH erstellt.

In dem als Anlage beigefügten Vertragsentwurf sind im Bezug auf den Hausverwaltungsvertrag, 1993 die wesentlichen Änderungen unterstrichen dargestellt.

Weiterhin liegt mit Schreiben vom 30.10.2008 die prinzipielle Zustimmung zur Vertragsänderung der Städtischen Wohnungsgesellschaft Meuselwitz mbH vor.

(siehe Anlage 2)

Die u.a. in diesem Schreiben aufgeführten redaktionellen Änderungen sind bereits in den

Hausverwaltungs -und Dienstleistungsvertrag eingearbeitet worden.

Seitens der Verwaltung wird der Abschluss der 1. Änderung zum Hausverwaltungs – und Dienstleistungsvertrages befürwortet.