Vorlage - IV/STR/74/1596/08
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Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2009 für den Eigenbetrieb Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: Eigenbetriebsgesetz LSA vom 01.04.1997
Eigenbetriebsverordnung LSA vom 20.08.1997
Betriebssatzung
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Der SSBZ hat den Wirtschaftsplan 2009 nach den Richtlinien der Eigenbetriebsverordnung LSA, gültig seit dem 20.08.1997, erstellt.
Der Finanz- und Vermögensplan ist auf den laut Eigenbetriebsverordnung vorgegebenen Formblättern erstellt.
Basis für den Wirtschaftsplan bilden die Haushaltsansätze der Stadt Zeitz sowie die Umsätze von dritten Auftraggebern.