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Vorlage - IV/STR/74/1596/08  

Betreff: Wirtschaftsplan 2009 für den Eigenbetrieb Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtreinigungs- u. Servicebetrieb der Stadt Zeitz
Federführend:SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
10.12.2008 
Sondersitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtrat Zeitz Entscheidung
18.12.2008 
37. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/74/1596/08)

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2009 für den Eigenbetrieb Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2009 für den Eigenbetrieb Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Eigenbetriebsgesetz LSA vom 01.04.1997

                                                                      Eigenbetriebsverordnung LSA vom 20.08.1997

                                                                      Betriebssatzung

             

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

 

Der SSBZ hat den Wirtschaftsplan 2009 nach den Richtlinien der Eigenbetriebsverordnung LSA, gültig seit dem 20.08.1997, erstellt.

 

Der Finanz- und Vermögensplan ist auf den laut Eigenbetriebsverordnung vorgegebenen Formblättern erstellt.

 

Basis für den Wirtschaftsplan bilden die Haushaltsansätze der Stadt Zeitz sowie die Umsätze von dritten Auftraggebern.