Vorlage - IV/STR/74/1597/08
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Der Stadtrat beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz vom 10.08.1995, zuletzt geändert am 09.03.2006.
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung LSA § 6
Kommunalabgabengesetz LSA §§ 2, 6
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2009 wurden die Einlassgebühren im Zentralklärwerk kalkuliert. Entsprechend der Kalkulation für die Gebühr zur dezentralen Entsorgung (DZE) der Kleinkläranlagen ergeben sich ab 2009 folgende neuen Gebührensätze:
? Abwasser aus abflusslosen Gruben (Rohabwasser) 3,00 €/cbm
? Fäkalschlamm 37,54 €/cbm
Unter dieser Maßgabe ist die 2. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz vom 09. 03. 2006 im § 3 – Gebührensätze anzupassen.
3. Änderungssatzung
vom 18. 12. 2008
zur
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm
aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben
in der Stadt Zeitz vom 10. 08. 1995,
zuletzt geändert am 09. 03. 2006
Auf Grund des § 6 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. S. 568) und der §§ 2, 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom
11. Juni 1991 / GVBl. § 105) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am
18. Dezember 2008 folgende Änderungssatzung beschlossen.
Artikel I
Der § 3 – Gebührensätze wird neu gefasst
§ 3
Gebührensätze
Für die Entleerung der dezentralen Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben, den Transport und die Aufbereitung des Abwassers sowie des Fäkalschlammes werden
folgende Gebührensätze festgesetzt.
Die Gebührensätze beinhalten auch die technische Überwachung der Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben.
a) Transportkosten je cbm Inhalt
aa) Abwasser aus abflusslosen Gruben (Rohabwasser) 20,48 Euro/cbm
+ Einleitungsgebühren im städt. Klärwerk 3,00 Euro/cbm
insgesamt 23,48 Euro/cbm
bb) Fäkalschlamm 20,48 Euro/cbm
+ Einleitungsgebühren im städt. Klärwerk 37,54 Euro/cbm
insgesamt 58,02 Euro/cbm
cc) Einbringen von Frischwasser je Fäkalgrube 14,21 Euro/cbm
b) Gebühren für eine vergebliche Fahrt 14,21 Euro
Diese 3. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntgabe in Kraft.
Zeitz, den
Beret - Siegel