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Vorlage - IV/STR/80/1599/08  

Betreff: Aufhebung Zweckbindung Blue Box, Schützenplatz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Wirtschaftsförderungsamt
Wirtschaftsförderung und Fremdenverkehr
Federführend:Referat Wirtschaftliche Entwicklung   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
18.12.2008 
37. Sitzung des Stadtrates Zeitz      
15.01.2009 
34. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz      
28.01.2009 
38. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/80/1599/08)

Der Oberbürgermeister erhält den Auftrag, den Antrag zur Aufhebung der Zweckbindung der Blue Box auf dem Schützenplatz zu stel

Der Oberbürgermeister erhält den Auftrag, den Antrag zur Aufhebung der Zweckbindung der Blue Box auf dem Schützenplatz zu stellen.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/STR/80/1538/08

aufzuhebende Beschlüsse:                            -

 

Begründung:

Die Blue Box auf dem Schützenplatz unterliegt bis zum 31.01.2020 der Zweckbindung als

öffentliche Toilette sowie Lager- und Technikraum für Veranstaltungen auf dem Platz.

 

Der Bauausschuss am 19.11. 2008 erhielt eine Informationsvorlage zum Sachstand 

Blue Box, Schützenplatz (Anlage 1).

 

Im Ergebnis der Diskussion wurde die Verwaltung aufgefordert, einen Antrag auf

Aufhebung der Zweckbindung an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) zu stellen.

 

Unter Hinweis auf das Schreiben der IB vom 2.4.2008 (Anlage 2) und dem vorangegangenen Antrag der Stadt Zeitz vom 9.10.2007 (Anlage 3) ist davon auszugehen, dass eine diesbezügliche Antragstellung zur Folge hat, dass die für die Blue–Box gewährten Fördermittel in Höhe von ca. 137.000 EUR zuzüglich anteiliger Planungskosten zurückzuzahlen sind.

 

Dem gegenüber sind maximale Einnahmen aus  Vermietung wie folgt erzielbar:

 

Fläche EG ca. 40 m² und Fläche OG ca. 55 m²      x     3,00 €/m²  =     285,00 €/Monat

                                                                                                         =  3.420,00 €/Jahr

 

 

Hinweis:

Die erforderlichen Finanzmittel zur Rückzahlung der Zuwendung sind noch nicht im Haushalt 2009 veranschlagt.