Vorlage - IV/STR/80/1599/08
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Der Oberbürgermeister erhält den Auftrag, den Antrag zur Aufhebung der Zweckbindung der Blue Box auf dem Schützenplatz zu stellen.
Gesetzliche Grundlage: GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: IV/STR/80/1538/08
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Die Blue Box auf dem Schützenplatz unterliegt bis zum 31.01.2020 der Zweckbindung als
öffentliche Toilette sowie Lager- und Technikraum für Veranstaltungen auf dem Platz.
Der Bauausschuss am 19.11. 2008 erhielt eine Informationsvorlage zum Sachstand
Blue Box, Schützenplatz (Anlage 1).
Im Ergebnis der Diskussion wurde die Verwaltung aufgefordert, einen Antrag auf
Aufhebung der Zweckbindung an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) zu stellen.
Unter Hinweis auf das Schreiben der IB vom 2.4.2008 (Anlage 2) und dem vorangegangenen Antrag der Stadt Zeitz vom 9.10.2007 (Anlage 3) ist davon auszugehen, dass eine diesbezügliche Antragstellung zur Folge hat, dass die für die Blue–Box gewährten Fördermittel in Höhe von ca. 137.000 EUR zuzüglich anteiliger Planungskosten zurückzuzahlen sind.
Dem gegenüber sind maximale Einnahmen aus Vermietung wie folgt erzielbar:
Fläche EG ca. 40 m² und Fläche OG ca. 55 m² x 3,00 €/m² = 285,00 €/Monat
= 3.420,00 €/Jahr
Hinweis:
Die erforderlichen Finanzmittel zur Rückzahlung der Zuwendung sind noch nicht im Haushalt 2009 veranschlagt.