Vorlage - IV/GLU/20/0112/08
|
|
Der Gemeinderat der Gemeinde Luckenau beschließt in seiner Sitzung am 10.12.2008 die Aufhebung des Beschlusses Nr. IV/GLU/020/0017/06 vom 26.07.2006 zur Festsetzung des Kassenkredites auf 500.000 € und beschließt gleichzeitig den Höchstbetrag des Kassenkredites von 350.000 €.
Gesetzliche Grundlage: Ministerium des Innern des Landes Sachsen - Anhalt
bereits gefasste Beschlüsse: IV/GLU/020/0017/06
aufzuhebende Beschlüsse: IV/GLU/020/0017/06
Begründung:
Auf Grundlage der Liquiditätsplanung der Gemeinde wurde durch das Ministerium des Innern LSA der Liquiditätsbedarf bis 31.12.2008 ermittelt. Danach besteht kein Grund den Höchstbetrag des Kassenkredites über 350.000 € festzusetzen.
Die Liquiditätshilfe wird zinslos gewährt. Die Aufnahme eines Kassenkredites auf dem öffentlichen Kreditmarkt reduziert sich damit von 400.000 € auf 350.000 € und bedeutet eine Einsparung bei den Sollzinsen.
Des weiteren gibt nach Information der Kommunalaufsicht, das Ministerium des Innern Land Sachsen – Anhalt bei der Höhe der Festsetzung des Kassenkredites einen Rahmen von 40 %
bis 60 % der geplanten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes vor.
Mit der Festsetzung des Kassenkredites mit einem Höchstbetrag von 350.000 € steht die Gemeinde im Haushaltsjahr 2008 mit 79,9 % bereits über den geforderten Rahmen.
Der Höchstbetrag des Kassenkredites von 350.000 € entspricht damit den Höchstbetrag der Haushaltssatzung 2005 als letzte in Kraft getretene Haushaltssatzung.
Soweit trotz der Beachtung der Grundsätze der vorläufigen Haushaltsführung nach § 96 GO LSA ein darüber hinausgehender Liquiditätsbedarf zu erwarten sein sollte, ist rechtzeitig erneut ein Antrag auf Liquiditätshilfe beim Ministerium des Innern des Landes Sachsen – Anhalt zu stellen.