Vorlage - IV/STR/10/1619/08
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Der Stadtrat beschließt den als Anlage beigefügten Gebietsänderungsvertrag zur Eingemeindung der Gemeinde Würchwitz in die Stadt Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt
(GO LSA) i.d. derzeitig gültigen Fassung §§ 17
und 18 i.V.m. dem Begleitgesetz zur Gemeinde-
gebietsreform vom 14.02.2008, Art. 1 § 2 Abs. 1 Nr. 2
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Das Ziel der Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt ist die Schaffung zukunftsfähiger kommunaler Strukturen, die gewährleisten, dass die übertragenen Aufgaben dauerhaft sachgerecht und effizient erfüllt werden. In diesem Zusammenhang ist im Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform geregelt, dass Verwaltungsgemeinschaften, die nach dem Modell der Trägergemeinde arbeiten in Einheitsgemeinden umgewandelt werden sollen. Dies trifft auch für die VGem Zeitzer Land zu.
In intensiven Beratungen zwischen den Mitgliedsgemeinden und der Stadt Zeitz sowie in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden wurde der vorliegende Gebietsänderungsvertrag ausgehandelt.
Der Gemeinderat hat dem beiliegenden Gebietsänderungsvertrag zugestimmt.