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Vorlage - IV/STR/10/1619/08  

Betreff: Gebietsänderungsvertrag zur Eingemeindung der Gemeinde Würchwitz in die Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Hauptamt
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.01.2009 
Sondersitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.01.2009 
34. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/10/1619/08)

Der Stadtrat beschließt den als Anlage beigefügten Gebietsänderungsvertrag zur Eingemeindung der Gemeinde Würchwitz in die Sta

Der Stadtrat beschließt den als Anlage beigefügten Gebietsänderungsvertrag zur Eingemeindung der Gemeinde Würchwitz in die Stadt Zeitz.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt

                                                                      (GO LSA) i.d. derzeitig gültigen Fassung §§ 17

und 18 i.V.m. dem Begleitgesetz zur Gemeinde-

gebietsreform vom 14.02.2008, Art. 1 § 2 Abs. 1 Nr. 2

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

aufzuhebende Beschlüsse:               keine

 

 

 

Begründung:

 

Das Ziel der Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt ist die Schaffung zukunftsfähiger kommunaler Strukturen, die gewährleisten, dass die übertragenen Aufgaben dauerhaft sachgerecht und effizient erfüllt werden. In diesem Zusammenhang ist im Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform geregelt, dass Verwaltungsgemeinschaften, die nach dem Modell der Trägergemeinde arbeiten in Einheitsgemeinden umgewandelt werden sollen. Dies trifft auch für die VGem Zeitzer Land zu.

 

In intensiven Beratungen zwischen den Mitgliedsgemeinden und der Stadt Zeitz sowie in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden  wurde der vorliegende Gebietsänderungsvertrag ausgehandelt.

 

Der Gemeinderat hat dem beiliegenden Gebietsänderungsvertrag zugestimmt.