Vorlage - IV/STR/14/1623/08
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Gesetzliche Grundlage: § 129 GO LSA i. V. mit der
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
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Gesetzliche Grundlage: § 129 GO LSA i. V. mit der
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine