Vorlage - IV/GNO/14/0145/09
|
|
Der Gemeinderat nimmt von dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2007 und von der Stellungnahme des Bürgermeisters Kenntnis.
Der Gemeinderat bestätigt die Jahresrechnung 2007 und gibt zugleich dem Bürgermeister die Entlastung gemäß § 108 Gemeindeordnung für das land Sachsen-Anhalt (GO LSA).
Gesetzliche Grundlage: §§ 108 und 130 GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine