Vorlage - IV/GTH/61/0332/09
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Der Gemeinderat Theißen beschließt:
Die außerplanmäßige Ausgabe auf
der HHST 02.63000.95120 Grundhafter Ausbau Reußener Straße von 34.300 €.
Die Deckung erfolgt
durch eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 34.300 €.
Gesetzliche Grundlage: §§ 4,97 Gemeindeordnung
bereits gefasste Beschlüsse: Nachtragshaushaltssatzung 2008,
überplanmäßige Bewilligung 2008
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Die Maßnahme Grundhafter Ausbau Reußener Straße befindet sich zur Zeit in der Durchführung. Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Die Fördersumme von 78.660 € wurde gemäß Bewilligungsbescheid im Haushaltsjahr 2008 abgerufen. Die Maßnahme ist bis zum 10.02.2009 fertig zu stellen und durch Rechnungen zu belegen.
Die Finanzierung der benötigten Ausgabesumme von 161.500 € wurde im Haushaltsjahr 2008 durch eine Veranschlagung im Nachtragshaushaltsplan 2008 in Höhe von 127.200 € und einer überplanmäßigen Bewilligung von 34.300 € gesichert.
Die eingestellten Mittel im Nachtragshaushaltsplan 2008 stehen bis zur Fertigstellung der Investition somit auch im Haushaltsjahr 2009 bereit.
Die Mittel der überplanmäßigen Bewilligung von 34.300 € können haushaltsrechtlich nicht in das Haushaltsjahr 2009 übertragen werden. Sie wurden beim Jahresabschluss der Rücklage zugeführt. Da die Mittel (34.300 €) im Haushaltsjahr 2008 noch nicht verausgabt wurden, macht sich eine erneute Einstellung dieser Mittel für die Maßnahme erforderlich.
Der Betrag von 34.300 € soll der Rücklage entnommen werden.