Vorlage - IV/GTH/61/0333/09
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Der Gemeinderat Theißen beschließt:
Die außerplanmäßige Ausgabe auf
der HHST 02.63000.95121 Grundhafter Ausbau Thomas-Müntzer-Straße von 25.000 €.
Die Deckung erfolgt
durch die Mehreinahme auf
der HHST 02.63000.36101 Zuweisung Thomas-Müntzer-Straße von 25.000 €.
Gesetzliche Grundlage: §§ 4,97 Gemeindeordnung
bereits gefasste Beschlüsse: Nachtragshaltssatzung 2008,
überplanmäßige Bewilligung 2008 (IV/GTH/61/0318/08)
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Die Maßnahme Grundhafter Ausbau Thomas-Müntzer-Straße befindet sich zur Zeit in der Durchführung. Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Der Bewilligungszeitraum wurde bis zum 30.04.2009 verlängert.
Die Finanzierung der benötigten Ausgabesumme von 150.000 € wurde im Haushaltsjahr 2008 durch die Veranschlagung im Nachtragshaushaltsplan 2008 in Höhe von 130.000 € und einer überplanmäßigen Bewilligung von 20.000 € gesichert.
Die eingestellten Mittel im Nachtragshaushaltsplan 2008 stehen bis zur Fertigstellung der Investition somit auch im Haushaltsjahr 2009 bereit.
Die Mittel der überplanmäßgen Bewilligung von 20.000 € können haushaltsrechtlich nicht in das Haushaltsjahr 2009 übertragen werden. Sie wurden beim Jahresabschluss der Rücklage zugeführt. Da die Mittel (20.000 €) im Haushaltsjahr 2008 noch nicht verausgabt wurden, macht sich eine erneute Einstellung dieser Mittel für die Maßnahme erforderlich.
Dazu sind im Haushaltsjahr 2009 gemäß Genehmigung der Naturschutzbehörde Burgenlandkreis Ausgleichpflanzungen vorzunehmen. Hierzu sind Kosten in Höhe von
5.000 € einzuplanen.
Somit sind insgesamt 25.000 € außerplanmäßig in den Haushalt 2009 aufzunehmen.
Nach der Festlegung im Bewilligungsbescheid erfolgt die Zahlung der Fördersumme für die Maßnahme nicht wie geplant im Haushaltsjahr 2008 sondern nunmehr im Haushaltsjahr 2009. Somit steht diese Mehreinnahme zur Deckung für die außerplanmäßige Ausgabe zur Verfügung.