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Vorlage - IV/STR/61/1669/09  

Betreff: Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
18.02.2009 
Sitzung des Bau- und Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
Stadtrat Zeitz Entscheidung
19.02.2009 
36. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/61/1669/09)

Der Stadtrat beschließt:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.              Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich

Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße“ im beschleunigten Verfahren

als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB.

 

2.              Der Geltungsbereich umfasst den nicht durch den Bebauungsplan Nr. 16-1

überplanten Bereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 16 A der

Stadt Zeitz „Ehemalige Artilleriekaserne“. Der Geltungsbereich ergibt sich aus

der Planunterlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

3.              Von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines

Umweltberichtes wird abgesehen.

 

4.              In Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB wird

des Weiteren von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach

§ 3 I BauGB sowie von der frühzeitigen Beteiligung der Träger Öffentlicher

Belange nach § 4 I BauGB abgesehen.

 

5.              Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

 

 

Gesetzliche Grundlage:                             §§ 13 und 13a BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:              -

 

aufzuhebende Beschlüsse: -

 

 

 

Begründung:

 

 

Das Plangebiet umfasst den südlichen Teil des Bebauungsplans 16-A „Ehemalige Artilleriekaserne“. Der nördliche Teilbereich des vormals einheitlich als Mischgebiet überplanten Areals ist durch den Bebauungsplan 16-1 „Michaelpark“ einer neuen qualifizierten Planung zugeführt worden; für dieses Teilgebiet soll im Wesentlichen die Nutzungsart  „Sondergebiet Einkaufszentrum“ festgesetzt werden. Infolge dieser Teilüberlagerung ist fraglich geworden, ob für den durch den Bebauungsplan 16-1 „Michaelpark“ bislang nicht (erneut) überplanten Teilbereich des Bebauungsplans 16-A (südlich des Sondergebietes des Bebauungsplanes 16-1) der planerische Gestaltungswille der Stadt Zeitz fortbesteht oder andernfalls insoweit ein funktionslos gewordener sogenannter „Plantorso“ anzunehmen ist.

 

Um einer sich von daher ergebenden Rechtsunsicherheit von vornherein und aktiv entgegenzutreten, ist es sinnvoll, den planerischen Willen im Hinblick auf diesen Teilbereich des Bebauungsplans 16-A erneut zu bekräftigen. Der Bereich südlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 16-1 –   welcher vom Bebauungsplan Nr. 16-A umfasst war , soll deshalb im beschleunigten Verfahren überplant werden. Vorgesehen ist –   erneut  die Festsetzung eines Mischgebietes. Da es sich dabei um die Wiedernutzbarmachung von Flächen (ehemalige Artilleriekaserne) handelt, kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewandt werden. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind deshalb nicht erforderlich.

 

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und auch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr sind über dieses weitere Vorgehen unterrichtet und haben keine Einwände.

 

In einem zweiten Schritt kann  auch insoweit einen Vorschlag des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt und des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt aufgreifend  der dann insgesamt nicht mehr erforderliche Bebauungsplan Nr. 16-A „Ehemalige Artilleriekaserne“ aufgehoben werden (vgl. dazu die gesonderte Beschlussvorlage).