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Vorlage - IV/STR/SWL/1679/09  

Betreff: Berufung der Beisitzer und stellvertretenden Beisitzer des Wahlausschusses der Verwaltungsgemeinschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage VGem Zeitzer Land
Verfasser:Stadtwahlleiter
Wahlbüro
Federführend:Stadtwahlleiterin   
Beratungsfolge:
Gemeinschaftsausschuss Entscheidung
26.02.2009 
Sitzung Gemeinschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land beruft folgende Bürgerinnen und Bürger zu Beisitzerinnen /

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land beruft folgende Bürgerinnen und Bürger zu Beisitzerinnen / Beisitzern und stellvertretenden Beisitzerinnen / stellvertretenden Beisitzern des gemeinsamen Wahlausschusses der Verwaltungsgemeinschaft für die Kommunalwahlen am 07. Juni 2009 und 21. Juni 2009:

 

Beisitzer/in

stellvertretende/r Beisitzer/in

Himmel, Bernd

Heiner, Uwe

Schreiber, Maria

Bachnick, Irene

Elbrandt, Gabriele

Schubert, Heike

Uhlrich, Elke

Müller, Kerstin

Borde, Heinz

Polzer, Silvia

Stirbo, Margit

Wagner, Jacqueline

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              § 10a Abs. 1 Kommunalwahlgesetz LSA, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14.02.2008

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

Begründung:

Das Kommunalwahlgesetz ermöglicht es, die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf die Verwaltungsgemeinschaft zu übertragen. Diese Vorgehensweise hat sich bei den Kommunalwahlen 2007 und 2008 als vorteilhaft erwiesen.

Die Gemeinderäte der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft haben die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen gemeinsamen Wahlausschuss der Verwaltungsgemeinschaft übertragen.

Der gemeinsame Wahlausschuss muss laut § 10a Kommunalwahlgesetz LSA durch den Gemeinschaftsausschuss berufen werden.

Vorsitzende des Ausschusses ist § 10 Kommunalwahlgesetz LSA der Wahlleiter, stellvertretender Vorsitzender ist der stellvertretende Wahlleiter.