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Vorlage - IV/GEG/SWL/0109/09  

Betreff: Bestimmung der Vertreter der Gemeinde für die Wahlkommission zur Kommunalwahl am 07. Juni 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Geußnitz
Verfasser:Stadtwahlleiter
Wahlbüro
Federführend:Stadtwahlleiterin   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Geußnitz Vorberatung
27.02.2009 
Sondersitzung des Gemeinderates Geußnitz      

Der Gemeinderat bestimmt für die Wahlkommision zur Stadtratswahl am 7

Der Gemeinderat bestimmt für die Wahlkommision zur Stadtratswahl am 7. Juni 2009 zwei Vetreter.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

Begründung:

In der Beratung der Verwaltungsleiter beim Burgenlandkreis wurde bekanntgegeben, dass für die Stadtratswahl Zeitz eine Wahlkommission zu bilden ist. Diese Kommission besteht aus je zwei Vertretern pro beteiligte Gemeinde.

Da die Wahlbekanntmachung zur Stadtratswahl spätestens am 09. März 2009 erfolgen muss und sich diese Wahlkommission vorher am 07. März 2009 konstituieren muss, ist diese Sondersitzung erforderlich. Für die Einladung der Mitglieder der Wahlkommission gelten die gleichen Fristen, wie für den Gemeinderat.