Vorlage - IV/GWÜ/SWL/0156/09
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Der Gemeinderat bestimmt für die Wahlkommision zur Stadtratswahl am 7. Juni 2009 zwei Vetreter.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
In der Beratung der Verwaltungsleiter beim Burgenlandkreis wurde bekanntgegeben, dass für die Stadtratswahl Zeitz eine Wahlkommission zu bilden ist. Diese Kommission besteht aus je zwei Vertretern pro beteiligte Gemeinde.
Da die Wahlbekanntmachung zur Stadtratswahl spätestens am 09. März 2009 erfolgen muss und sich diese Wahlkommission vorher am 07. März 2009 konstituieren muss, ist diese Sondersitzung erforderlich. Für die Einladung der Mitglieder der Wahlkommission gelten die gleichen Fristen, wie für den Gemeinderat.