Vorlage - IV/STR/65/1701/09
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Der Stadtrat beschließt der Verbindungsgasse zwischen Neumarkt (Nordseite) in Richtung Straße „An der Stadtmauer“ den Straßennamen „Frauengasse“ und der Verbindungsgasse zwischen Neumarkt (Westseite) und der Ritterstraße den Straßennamen „Sperlingsgasse“ zu geben.
Die „Frauengasse“ und die „Sperlingsgasse“ sind in das Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz vom 01.05.1997 aufzunehmen.
Gesetzliche Grundlage: GO LSA § 44 (3) Punkt 14
bereits gefasste Beschlüsse: IV/STR/STR/1515/1902/09
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Im Volksmund in der Vergangenheit teilweise auch „Wessergasse“ genannt, besitzt die „Frauengasse“ zur Zeit keinen eigenständigen Straßennamen und ist dem Neumarkt zugeordnet.
Aufgrund des am 19.02.2009 mehrheitlich gefassten Beschlusses des Stadtrates die beschriebene Verbindung mit dem Straßennamen „Frauengasse“ zu versehen ist formal vorstehende Beschlussfassung erforderlich.
Die „Frauengasse“ gilt im straßenrechtlichen Sinne als gewidmet, da sie bereits vor 1957 de facto als öffentliche Gasse bestanden hat und mit dem Einigungsvertrag die Widmung in das bundesdeutsche Recht übergeleitet wurde.
Sinngemäß gilt dies auch für die „Sperlingsgasse“.