Vorlage - IV/STR/74/1714/09
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Der Stadtrat beschließt den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Stadtreinigungs- und Servicebetriebes der Stadt Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2009.
Gesetzliche Grundlage: Eigenbetriebsgesetz LSA
Eigenbetriebsverordnung LSA
Betriebssatzung
bereits gefasste Beschlüsse: IV/STR/74/1596/1812/08
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz wurde auf der Grundlage der landesrechtlichen Vorschriften sowie der durch die Kämmerei gemeldeten Planansätze für das Wirtschaftsjahr 2009 erstellt.
Im Ergebnis der Abstimmung des Auftragsvolumens mit den einzelnen Fachämtern wurden Differenzen zu den von der Kämmerei ausgereichten Planzahlen festgestellt.
Aus diesem Grund war der Wirtschaftsplan zu überarbeiten, respektive der
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan zu erstellen.