Vorlage - IV/GLU/20/0125/09
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Der Gemeinderat der Gemeinde Luckenau beschließt in seiner Sitzung am 08.04.2009 die Haushaltssatzung 2009.
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Haushaltssatzung bildet die Rechtsgrundlage für die Haushaltsführung eines Haushaltsjahres. Sie ist eine Rechtsnorm, die die Gemeinde zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Selbstverwaltung erlässt.
Der Haushaltsplan ist verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde.
Er gibt einen Überblick über den Umfang des Finanzbedarfes sowie die Deckung und Auskunft über die Finanzsituation der Gemeinde.