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Vorlage - IV/STR/STR/1730/09  

Betreff: Gebührenfreiheit auf innerstädtischen Parkplätzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion ACD, Stadtrat Andreas Exler
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
15.04.2009 
Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses abgelehnt   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.04.2009 
Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   
Stadtrat Zeitz Vorberatung
23.04.2009 
40. Sitzung des Stadtrates Zeitz abgelehnt  (IV/STR/STR/1730/09)

Der Stadtrat beschließt in seiner 40

Der Stadtrat beschließt in seiner 40. Sitzung am 23. 04. 2009:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,             

ab 01.07.2009 die Gebührenfreiheit auf den bisherigen gebührenpflichtigen Parkplätzen Altmarkt, Besenstraße, Brüderstraße, Michaeliskirchhof und Neumarkt herzustellen. Im Rahmen eines Modellversuches wird bis zum 30.06.2010 das Parken auf diesen Parkplätzen gebührenfrei sein. Es darf mittels Parkscheibe max. 2h in der Zeit von Montag bis Freitag von 08.00Uhr bis 18.00Uhr, am Samstag von 08.00Uhr bis 12.00Uhr geparkt werden. Auf die Benutzung der Parkscheibe ist hinzuweisen und zu kontrollieren.

Gesetzliche Grundlage: GO LSA

Gesetzliche Grundlage:             GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:   keine

aufzuhebende Beschlüsse:       keine

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz hat sich zur Innenstadtentwicklung bekannt und ist aufgefordert gleiche Bedingungen sowohl für die Innenstadt als auch für die Randbereiche zu schaffen.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur Beschlussfassung im Stadtrat eine Kostenaufstellung zu diesem Antrag zu erstellen. Diese beinhaltet die bisherigen Einnahmen/Gebühren getrennt nach den aufgeführten Parkplätzen. Dem gegenüber gestellt die Aufwendungen aus Personaleinsatz, Wartung und Verschleiß der Automaten sowie eine bedarfsgerechte Abschreibung der aufgestellten Automaten und entsprechender Schilder.

 

Da durch den Wegfall der Automatentleerung/-betreuung Personalkosten eingespart werden können, sind diese als Deckungsbeitrag heranzuziehen.