Inhalt

Vorlage - IV/STR/20/1736/09  

Betreff: Aufsichtsrat der SWZ GmbH
Vertretung der Stadt Zeitz durch den Oberbürgermeister
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Kämmerei
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.04.2009 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
23.04.2009 
40. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/20/1736/09)

1

1.      Der Stadtrat hebt den Beschluss (Beschluss-Nr. IV/0109/3012/04) zur Berufung des Oberbürgermeisters der Stadt Zeitz, Herrn Dieter Kmietczyk, in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Zeitz GmbH auf.

 

2.      Der Stadtrat hebt den Beschluss (Beschluss-Nr. IV/STR/80/1405/1408/08) zur Benennung des Oberbürgermeisters der Stadt Zeitz, Herrn Dr. Ulf Altmann, in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Zeitz GmbH auf.

 

3.   Der Stadtrat benennt den Oberbürgermeister Herrn Dr. Volkmar Kunze als Mitglied

      des Aufsichtsrates der Stadtwerke Zeitz GmbH.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            §§ 57 und 119 GO LSA

                                                           Gesellschaftervertrag der SWZ GmbH

bereits gefasste Beschlüsse:              Beschluss-Nr. IV/0109/3012/04

Beschluss-Nr. IV/STR/80/1405/1408/08

aufzuhebende Beschlüsse:                            Beschluss-Nr. IV/0109/3012/04

Beschluss-Nr. IV/STR/80/1405/1408/08

 

Begründung:

1. zu GO LSA und Gesellschaftervertrag der SWZ GmbH

Die Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt regelt im § 119 die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform. Entsprechend § 119 Abs. 2 GO LSA vertritt der Oberbürgermeister die Gemeinde, wenn der Gemeinde das Recht eingeräumt ist, in den Vorstand, in den Aufsichtsrat oder in ein gleichartiges Organ einer Gesellschaft Mitglieder zu entsenden.

 

Im Gesellschaftervertrag der Stadtwerke Zeitz GmbH wird im § 7 die Zusammensetzung des Aufsichtsrates geregelt. Das Verfahren zum Widerruf der Bestellung als Aufsichtsrat und Niederlegung des Mandat`s ist im § 8  des Gesellschaftervertrages vertraglich vereinbart. 

 

Wortlaut zu  § 7 „Zusammensetzung des Aufsichtsrats“

 

1.      Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern.

Die Stadt Zeitz benennt 6 Mitglieder, die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH und die Mitteldeutsche Energieversorgung Aktiengesellschaft benennen jeweils 2 Mitglieder und die Stadtwerke  Detmold GmbH benennt 1 Mitglied. Ein weiteres Mitglied wird für jeweils eine Wahlperiode der Gemeinderäte Sachsen-Anhalt wechselseitig von der Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH und die Mitteldeutsche Energieversorgung Aktiengesellschaft benannt.

 

2.      Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder, des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt durch die Gesellschafterversammlung bis zum jeweiligen Ablauf der Wahlperiode der Gemeinderäte Sachsen-Anhalt; sie bleiben bis zur Neubesetzung im Amt.

 

3.      Das Amt des Vorsitzenden steht einem von der Stadt Zeitz benannten Aufsichtsratsmitglied zu. Das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden steht einem von den Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH benannten Aufsichtsratsmitglied zu. Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

 

4.      Die Bestellung geschieht in der Weise, dass die Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder sowie den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft schriftlich benennt.

 

 

Wortlauf zu  § 8 „Widerruf der Bestellung als Aufsichtsrat und Niederlegung des Mandats“

 

1.      Die Gesellschafterversammlung kann die Bestellung als Aufsichtsrat jederzeit widerrufen, der Bestellte sein Mandat jederzeit niederlegen. Die Erklärung ist gegenüber der Gesellschaft schriftlich abzugeben.

 

2.      Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitglieds hat die Gesellschafterversammlung für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen ein neues Aufsichtsratsmitglied zu bestellen.

 

 

 

2. zu Vertretung des Gesellschafters Stadt Zeitz im Aufsichtsrat

Die Stadt Zeitz wird derzeit durch Matthias Büttner, Mario Girl, Horst Heller (Aufsichtsratsvorsitzender), Günter Holluba, Jochen Schröder und Dieter Kmietczyk               (Oberbürgermeister bis 30.06.2008), im Aufsichtsrat der SWZ GmbH vertreten.

 

In der Wahl im Februar / Stichwahl im März 2008 wurde Herr Dr. Altmann zum Oberbürgermeister der Stadt Zeitz gewählt. Herr Dr. Altmann war vom 01.07.2008 bis zum 30.11.2008 Oberbürgermeister der Stadt Zeitz.

 

In der Wahl am 15.03.2009 / Stichwahl 29.03.2009 wurde ein neuer Oberbürgermeister für die Stadt Zeitz gewählt.

 

Ab dem 01.05.2009 nimmt Herr Dr. Volkmar Kunze seine Arbeit als neuer Oberbürgermeister für die Stadt Zeitz auf. Herr Dr. Volkmar Kunze ist als Oberbürgermeister der Stadt Zeitz entsprechend den Regelungen der §§ 57 und 119 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt Vertreter der Stadt Zeitz.

 

 

nachrichtlich:

In der Stadtratssitzung am 30.12.2004 wurde der Oberbürgermeister Herr Dieter Kmietczyk als Aufsichtsratsmitglied benannt (Beschluss –Nr. IV/0109/3012/04). Mit Wirkung vom 06.03.2007 bestellte die Gesellschafterversammlung den Oberbürgermeister Herrn Dieter Kmietczyk als Mitglied des Aufsichtsrates (Umlaufbeschluss bekannt gegeben in der Gesellschafterversammlung am 08.05.2007).

Die Bestellung als Aufsichtsratsmitglied wurde bislang nicht widerrufen.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.08.2008 Herrn Dr. Altmann als Mitglied des Aufsichtsrates benannt (Beschluss-Nr. IV/STR/80/1405/1408/08).

Die Benennung wurde dem Geschäftsführer der Stadtwerke Zeitz GmbH mit Schreiben vom 02.09.2008 und 30.09.2008 mitgeteilt. Herr Dr. Altmann wurde durch die Gesellschafterversammlung nicht in den Aufsichtsrat bestellt.