Vorlage - IV/GTH/20/0359/09
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Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 30.04.2009 die
1. Nachtragshaushaltssatzung für die Gemeinde Theißen im Jahr 2009.
Gesetzliche Grundlage: § 95 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt
§ 35 Gemeindehaushaltsverordnung
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Aufgrund verschiedener, teilweise erheblicher Veränderungen in den Planansätzen, macht sich die Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2009 erforderlich.