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Vorlage - IV/GTH/20/0359/09  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Gemeinde Theißen 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:Kämmerei
Haushaltswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Entscheidung
    Sitzung des Gemeinderates Theißen      
30.04.2009 
Sitzung des Gemeinderates Theißen      

Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 30

Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 30.04.2009 die

1. Nachtragshaushaltssatzung für die Gemeinde Theißen im Jahr 2009.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                             § 95 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt

§ 35 Gemeindehaushaltsverordnung

 

bereits gefasste Beschlüsse:               keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:               keine

 

 

 

 

Begründung:

 

Aufgrund verschiedener, teilweise erheblicher Veränderungen in den Planansätzen, macht sich die Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2009 erforderlich.