Vorlage - V/GTH/102/0010/09
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Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 24.09.2009 eine überplanmäßige Ausgabe im HHJ 2009 in Höhe von 900,00 € in der Haushaltstelle 43100.41400. Die Deckung erfolgt aus der Rücklage.
Gesetzliche Grundlage:
bereits gefasste Beschlüsse:
aufzuhebende Beschlüsse:
Begründung:
Der Bereich Seniorenbetreuung hat sich in der Gemeinde stabilisiert. Die Mitarbeiterin Frau Schwaebe, die zunächst über eine Fördermaßnahme des Christlichen Jugenddorfwerkes den Bereich übernommen hat, ist derzeit als geringfügig Beschäftigte bei der Gemeinde angestellt. Nun bietet sich die Möglichkeit über eine Fördermaßnahme des Arbeitsamtes im Bereich Kommunal-Kombi über die Zeitzer innovative Arbeitsfördergesellschaft (ZIAG) ein beständiges Arbeiten in der Seniorenbetreuung der Gemeinde über den Zeitraum von 3 Jahren zu gewährleisten. Die Gemeinde hat dabei über die 3 Jahre einen Eigenanteil in Höhe von monatlich ca. 190,00 € zu leisten. Bis zum Beginn der Maßnahme (voraussichtlich 01.10.2009) soll Frau Schwaebe weiterhin als geringfügig Beschäftigte angestellt bleiben.