Vorlage - V/STR/14/0151/09
|
|
Gesetzliche Grundlage: § 176 GO LSA i.V. mit der
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
|
|
Gesetzliche Grundlage: § 176 GO LSA i.V. mit der
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine