Vorlage - V/STR/20/0156/09
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Gesetzliche Grundlage: § 169 (6) Gemeindeordnung Land Sachsen - Anhalt
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Gemäß § 169 (6) Gemeindeordnung Land Sachsen - Anhalt überwacht die Führung der Gemeindekasse die Kassenaufsicht.
Durch die Kassenaufsicht wurden am 18. Juni 2009 und am 9. Dezember 2009 unvermutete
Kassenprüfungen durchgeführt.
Die Prüfungen bezogen sich auf die Stadtkasse Zeitz, als auch auf die Kassen der Gemeinden Theißen und Luckenau, sowie der Ortsteile Nonnewitz, Pirkau, Kayna, Geußnitz und Würchwitz.
Beide Prüfungen ergaben keine wesentlichen Beanstandungen. Die Kassenbestandsausweise der einzelnen Kassenprüfungen sind im Fachbereich hinterlegt.
Anlage
Niederschrift zur erweiterten Kassenprüfung vom 9.12.2009