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Vorlage - IV/STR/061/0261/06  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Teichstraße Zangenberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
17.05.2006 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
01.06.2006 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung

Der Stadtrat beschließt:

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweise und Anregungen der BürgerInnen, der

  Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur

  Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich

  Teichstraße Zangenberg wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen

  der BürgerInnen, Behörden und Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur

  Kenntnis zu geben.

 

- Auf Grund des § 34 (4) BauGB, neu gefasst durch Bekanntmachung vom 23. 09. 2004

  BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21. 06. 2005

(BGBl. I S. 1818) wird die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Teichstraße

  Zangenberg – bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen

  (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

- Die Begründung zur Satzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

 

- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Aufstellungsbeschluss III/0839/2509/03

 

aufzuhebende Beschlüsse:              -

 

 

Begründung:

 

 

 

Mit Beschluss Nr. III/0839/2509/03 wurde durch den Stadtrat der Stadt Zeitz der Aufstellungsbeschluss für eine Entwicklungssatzung im Bereich Teichstraße Zangenberg gefasst.

Mit dieser Entwicklungssatzung sollte gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 2 BauGB ein Bereich der Teichstraße Zangenberg in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile aufgenommen werden.

 

Der Entwurf der Satzung einschließlich der Begründung wurde in der Zeit vom 26. 01. 2006 bis

27. 02. 2006 entsprechend des § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 23. 01. 2006 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 27. 02. 2006 aufgefordert.

 

Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden in die nunmehr vorliegende Abwägung aufgenommen und die Satzung erarbeitet.

Aufgrund der Stellungnahmen der unteren und der oberen Wasserbehörde, dass ein Teil des Geltungsbereiches im Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster liegt, wurde der Geltungsbereich der Satzung entsprechend verkleinert.

Eine Bebauung im Überschwemmungsgebiet soll nicht erfolgen.

Ebenfalls als Ergebnis der Behördenbeteiligung wurde der Titel der Satzung geändert. Es handelt sich hier um eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB.

 

Neben der Bauleitplanung im vereinfachten Verfahren sind auch Satzungen nach §§ 34, 35 BauGB von der Pflicht zur förmlichen Umweltprüfung ausgenommen.

 

Nach dem Satzungsbeschluss erfolgt die Mitteilung des Abwägungsergebnisses und die öffentliche Bekanntmachung der Satzung.

Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.