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Vorlage - V/STR/65/0312/10  

Betreff: Bewilligung überplanmäßiger Mittel im Vermögenshaushalt auf der Haushaltsstelle 02.13000.94100 - Brandschutz/Rekonstruktion und Neubau - Fortführung Feuerwehrgerätehaus Geußnitz
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebäude- und Flächenmanagement/SG Brand- und Katastrophenschutz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebäude- u. Flächenmanagement
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
04.08.2010 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
10.08.2010 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss beschließt auf der HHSt

Der Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss beschließt auf der HHSt. 02.13000.94100 – Brandschutz/Rekonstruktion und Neubau – Fortführung Feuerwehrgerätehaus Geußnitz –

die Einstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 30.000,00 € für das Feuer-

wehrgerätehaus Geußnitz.

 

Die Deckung erfolgt aus der HHSt. 02.63000.98140 – Gemeindestraße – Kostenbeteiligung am Flurbereinigungsverfahren (Ortsumgehung).

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:               Brandschutzgesetz LSA, § 2

bereits gefasste Beschlüsse:              Gemeinderat 23.01.08, TOP 10 (Standortentscheidung)

              Gemeinderat 25.03.08, TOP 13 (Vergabe von

              Planungsleistungen)

              Gemeinderat 15.07.08, TOP 4 (1. Nachtrags-Haushalt)

              Gemeinderat 30.09.08, TOP 11 (Bewilligung überplan-

              mäßiger Mittel)

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

Begründung:

 

Die Finanzierung des Feuerwehrgerätehauses Geußnitz war ursprünglich aufgrund der damals noch selbständigen Gemeinde Geußnitz (VGem Zeitzer Land) über 5 Jahres-scheiben bis 2011 geplant.

 

Der Neubau sollte ausschließlich aus Zuweisungen der Investitionspauschale in Höhe von jährlich 39.700,00 € erfolgen sowie durch zusätzliche Eigenleistungen der Kameraden der Feuerwehr ergänzt werden.

 

Um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Geußnitz zu gewährleisten, ist aus Sicht des Fachamtes ein zeitnaher Abschluss erforderlich. Eine Nutzungsfähigkeit beim jetzigen Bautenstand ist nicht gegeben.

 

Durch Verschiebung der Fortführung von Baumaßnahmen im Rahmen der 1. Änderung des Flurneuordnungsverfahrens OU Theißen und der damit verbundenen vertraglich geregelten Beteiligung der Stadt Zeitz in Höhe von 30,- T€ in das Haushaltsjahr 2011 ergibt sich die Möglichkeit, diese 30,- T€ zur Herstellung der Nutzungsfähigkeit des Feuerwehr-gerätehauses Geußnitz einzusetzen.

 

Die Mittelbereitstellung erfolgt im Hinblick darauf, dass die im Finanzplan für 2011 vorgesehene ehem. Investitionspauschale in Höhe von 39.700,- €, anteilig in Höhe von 30.000,00 € der HHSt. 02.63000.98140 zur Verfügung stehen.

 

Die verbleibenden 9.700,- € werden für die endgültige Fertigstellung des Feuerwehr-gerätehauses Geußnitz (Außenanlagen, Stellplätze usw.) im Haushaltsjahr 2011 benötigt.