Vorlage - V/STR/40/0321/10
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Sachstand
1. Die Stadt Zeitz als Schulträger
1.1. Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
Die Stadt Zeitz ist Träger von 8 Grundschulen und 2 Sekundarschulen
(Übersicht der Schülerzahlen s. Anlage 1 und Anlage 2)
- Grundschule Bergsiedlung, Zeitz Platanenweg
- 3. Grundschule, Zeitz Pestalozzistraße
- Grundschule „Am Schwanenteich“, Zeitz Rasberger Str.
- Grundschule „Zeitz- Ost„ G.-Mahler-Str. 14
- Grundschule Zeitz-Rasberg, Karl-Marx-Str. 31
- 8. Grundschule, Zeitz Auf dem Schlagstück
- Grundschule Nonnewitz , OT Nonnewitz, Hauptstr. 16
- Grundschule „Schnaudertal“, OT Kayna, Kirchplatz 2
Von den ehemals 5 Sekundarschulen konnten aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen auf der Grundlage der Beschlüsse des Stadtrates zur Schulentwicklungsplanung nur noch
2 Sekundarschulen im Bestand gesichert werden.
- Sekundarschule III Schillerstraße
- Sekundarschule „Am Schwanenteich“ Rasberger Straße
Beide Schulen sind Doppelschulen und jeweils im Schulgebäude gemeinsam mit einer Grundschule untergebracht.
Die Grundschule und die Sekundarschule „Am Schwanenteich“ nutzen gemeinsam die auf dem Schulgrundstück vorhandene Turnhalle.
Die 3. Grundschule und die Sekundarschule III verfügen jeweils über eine separate Turnhalle.
1.2. Aufgaben als Schulträger
Aus der Schulträgerschaft ergeben sich gemäß Schulgesetz LSA folgende Aufgaben:
- Schulträger haben das Schulangebot und die Schulanlagen im erforderlichen Umfang vorzuhalten,
- Ausstattung der Schulanlagen und Schulgebäude sowie ordnungsgemäße Unterhaltung der Schulanlagen und Finanzierung der damit im Zusammenhang stehenden Kosten,
- Schulträger stellt das in der Schule tätige Verwaltungspersonal (Hausmeister, Schulsachbearbeiter)
- Aufhebung und Einschränkung des Schulangebots unter Berücksichtigung der Ziele der Schulentwicklungsplanung,
- Festlegung von Schulbezirken in Abstimmung mit der Schulbehörde,
- Sicherung einer warmen Vollwertmahlzeit für die Schüler
- Sachstand Schulentwicklungsplanung 2009/10 bis 2013/14
Der zurzeit gültige Schulentwicklungsplan für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
ist Bestandteil der Schulentwicklungsplanung des BLK als Träger der Schulentwicklungs-
planung für den Zeitraum 2009/10 bis 2013/14.
Die Planungsabsichten der Stadt Zeitz wurden am 06.11.2008 im Stadtrat beschlossen.
Für die Grundschulen Nonnewitz und Kayna erfolgte die Beschlussfassung in den
Gemeinderatssitzungen der damaligen Gemeinden.
Im Rahmen der Eingemeindung hat die Stadt Zeitz die Schulträgerschaft der beiden
Grundschulen übernommen.
Gesetzliche Grundlage für die Schulentwicklungsplanung ist die Verordnung zur
Schulentwicklungsplanung vom 22.09.2008.
Eckpunkte der Verordnung
Grundschulen Mindestschülerzahl 60
Ausnahmen zum Führen einer Grundschule sind zulässig,
wenn am Schulstandort keine weitere Grundschule vorhanden
ist. Entstehen im Zuge der Gemeindegebietsreform im
ländlichen Raum Mehrfachstandorte von Grundschulen, können Grundschulen an betroffenen ehemaligen Einzelstandorten fortgeführt werden, wenn die Mindestschülerzahl von 40 erreicht ist.
Sekundarschulen Mindestschülerzahl 240
An Mehrfachstandorten mit bis zu 4 Sekundarschulen kann die
Mindestschülerzahl von 240 an einer Sekundarschule um bis
zu 60 Schüler unterschritten werden.
Mit der Beschlussfassung im Stadtrat am 06.11.2008 erfolgte eine Veränderung der Schulbezirke der Grundschule „Am Schwanenteich“ und der Grundschule Zeitz-Rasberg.
Diese Veränderung der Schulbezirke insbesondere für die Grundschule „Am Schwanenteich“, die sich im gleichen Gebäude mit der Sekundarschule befindet, war notwendig, da die räumliche Situation im Schulgebäude an ihre Grenzen stößt.
So wurden Straßen aus dem Schulbezirk der Grundschule „Am Schwanenteich“ ab dem Schuljahr 2009/10 dem Schulbezirk der Grundschule Zeitz-Rasberg zugeordnet.
Da die Schülerzahlen der Grundschule Zeitz-Rasberg eine rückläufige Tendenz aufwiesen, erfolgte mit der Veränderung auch gleichzeitig eine Stärkung der Grundschule
Zeitz-Rasberg.
Die Schulbezirke der Sekundarschulen wurden unter Berücksichtigung der Bildung der Einheitsgemeinde ergänzt (s. Anlage 3).
- Schulstandort Sekundarschule/Grundschule „Am Schwanenteich“
3.1. Raumsituation
Da Grundschule und Sekundarschule in einem Schulgebäude untergebracht sind und beide Schulen gemeinsam die sich auf dem Schulgelände befindende Turnhalle nutzen müssen,
waren immer wieder Veränderungen im Raumprogramm beider Schulen notwendig.
Bisher konnte durch gute interne Abstimmung zwischen beiden Schulen und in Zusammen-
arbeit mit dem Fachbereich und mit dem Landesverwaltungsamt die Raumproblematik
immer gelöst werden.
Trotz Veränderung des Schulbezirkes der Grundschule „Am Schwanenteich“ ab 01.08.2009 mit dem Ziel eine räumliche Entlastung herbeizuführen und die Grundschule perspektivisch einzügig zu führen, hat sich die Raumsituation weiter verschärft.
3.2. Verschärfung der Raumsituation
Als Ursachen der weiteren Verschärfung der Raumsituation sind vor allem folgende Gründe zu nennen:
a) Verstärkte Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Die verstärkte Aufnahme und die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht sowohl an der Sekundarschule als auch an der Grundschule (ab 01.08.2010 erstmals 5 Schüler) stellt neue Anforderungen an das Raumkonzept der Schulen.
Ab Schuljahr 2010/11 werden in der Sekundarschule 16 Klassen beschult. Dazu lernen ab diesem Schuljahr in der Sekundarschule 11 Schüler in allen Klassenstufen mit verschiedenen Förderschwerpunkten. So muss für einzelne Schüler stundenweise eine Förderung im Einzelunterricht in einem separaten Raum mit einer zusätzlichen Lehrkraft erfolgen.
Auch der Sportunterricht gestaltet sich zunehmend schwieriger, da Grundschule und Sekundarschule die Turnhalle gemeinsam nutzen müssen. Durch die Integration von Schülern mit Körperbehinderung und sozial-emotionalen Einschränkungen und die Zunahme der Schüler mit ADHS ist der Sportunterricht mit einer hohen Schülerzahl aus pädagogischer Sicht nicht mehr optimal und die Übungsphasen an den Geräten werden immer kürzer.
Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Bundesrat und
Bundestag ist der Anspruch auf gemeinsamen Unterricht noch bekräftigt worden.
Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Schüler im gemeinsamen Unterricht
weiter ansteigt.
b) Unterrichtsorganisatorische Veränderungen
Nach dem aktuellen Lehrplan muss eine Aufteilung der 16 Klassen der Sekundarschule
In Lerngruppen in den Fächern
- Hauswirtschaft/Technik mit Schuljahr 2010/11 bereits ab Klasse 5
- Französisch/Wahlpflichtkurs
- Religion/Ethik
- Computerkurs (4 neue Lerngruppen),
erfolgen. Eine weitere Aufteilung in Lerngruppen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der Raumsituation nicht in allen Fächern möglich.
Mit den zur Verfügung stehenden Klassenräumen und Fachkabinetten kann den neuen 5. Klassen kein Klassenraum mehr zur alleinigen Nutzung überlassen werden. Auch müssen
Fachkabinette für andere Unterrichtszwecke genutzt werden. Da für Grund- und Sekundarschule nur eine Essenausgabe mit Speiseraum zur Verfügung steht, muss durch
die Zunahme der Essenteilnehmer im Sekundarbereich die Esseneinnahme in mehreren
Durchgängen erfolgen. Das in der Vergangenheit durch die Sekundarschule eingerichtete
Schülercafe wurde aufgrund fehlender Räume geschlossen. Es wird gegenwärtig von den
pädagogischen Mitarbeitern der Grundschule genutzt.
3.3. Weiterführung des Schulgebäudes als Sekundarschule
Um die Raumproblematik langfristig zu lösen und optimale Lernbedingungen für die Schüler der Sekundarschule „Am Schwanenteich“ aber auch für die Schüler im Grundschulbereich zu gewährleisten, ist die Weiterführung des Schulgebäudes als Sekundarschule langfristig die einzige Alternative.
Folgende Gründe sprechen dafür:
- Nach den gegenwärtig vorliegenden Hochrechnungen der Schülerzahlen beider Sekundarschulen ist in den folgenden Jahren auch in der Sekundarschule III Schillerstraße ein Ansteigen der Schülerzahlen zu verzeichnen (s. Anlage 2), so dass perspektivisch beide Schulen nach jetzigem Kenntnisstand ca. 17 Klassen beschulen
werden.
Eine Veränderung der Schulbezirke im Sekundarbereich ohne Auslaufvariante der
Grundschule „Am Schwanenteich“ würde in den Folgejahren auch in der Sekundarschule III an räumliche Grenzen stoßen, da das Schulgebäude ebenfalls als Grund- und Sekundarschule genutzt wird.
- Die Erhaltung der Grundschule im Schulgebäude Schillerstraße /Pestalozzistraße ist aber langfristig erforderlich, da sich in der Stadtmitte keine weitere Grundschule befindet. Sowohl die 3. Grundschule als auch die Sekundarschule III verfügen über eine eigene Turnhalle, so dass auch der Sportunterricht beider Schulen optimal gestaltet werden kann.
- Die Durchführung des Sportunterrichtes von Grundschule und Sekundarschule in der
Turnhalle ist aufgrund der Doppelbelegung sowie der Integration von Schülern mit
Körperbehinderungen und sozial-emotionalen Einschränkungen aus pädagogischer
Sicht nicht länger vertretbar.
Die Mitnutzung der Turnhalle der Grundschule Zeitz-Rasberg durch Schüler der
Sekundarschule ist aus schulorganisatorischer Sicht nicht möglich.
- Von den ehemals 5 Sekundarschulen in Zeitz konnten auf Grund der zurückgehenden Schülerzahlen nur noch 2 Sekundarschulen erhalten werden.
So wurden sowohl die Schüler der Sekundarschule II Altenburger Straße, als auch die Schüler der Sekundarschule V, Auf dem Schlagstück zur Weiterbeschulung in die Sekundarschule III Schillerstraße übernommen.
Im Rahmen der Schließung der Sekundarschule I G.-Mahler-Straße 14 wurden unter Berücksichtigung des Schulweges der Schüler ab 01.08.2005 Straßen dem Schulbezirk der Sekundarschule III und der Sekundarschule „Am Schwanenteich“ zugeordnet.
- In den vergangenen Jahren war damit besonders die Sekundarschule III stark durch
Schulzusammenführungen geprägt.
Eine erneute Veränderung der Schulbezirke im Sekundarbereich würde, obwohl nach jetzigem Stand in den nächsten Jahren ein Ansteigen der Schülerzahlen in der Sekundarschule III zu erwarten ist, wieder Unruhe in die Schullandschaft im Sekundarbereich bringen.
- Die Weiterführung des Schulgebäudes „Am Schwanenteich“ als Sekundarschule und die damit verbundene Schließung der Grundschule aus räumlichen Gründen ist aus schulplanerischer Sicht möglich, da sich in zumutbarer Entfernung andere Grundschulen befinden, die die Aufnahme der Schüler der zu schließenden Schule unter Berücksichtigung des Schulweges langfristig absichern können.
- Mit der Weiterführung des Schulgebäudes als Sekundarschule erhält die Stadt Zeitz gemäß § 74a Schulgesetz LSA 70 % der Kosten der Unterhaltung und des Betriebs des Schulgebäudes vom Landkreis.
3.4. Verfahrensweg zur Weiterführung als Sekundarschule
- Änderung der Schulbezirke im Grundschulbereich ab 2011/12 beginnend ab der 1. Klasse und damit keine Aufnahme einer 1. Klasse an der Grundschule „Am Schwanenteich“ ab 01.08.2011
- Weiterführung der Klassen 2, 3, und 4 im Schuljahr 2011/12 im Schulgebäude „Am Schwanenteich“
- Schließung der Grundschule als eigenständige Schule ab 01.08.2012
- Weitere Beschulung der verbleibenden Klassen 3 und 4 im Schuljahr 2012/13 im Klassenverband im Schulgebäude „Am Schwanenteich“ bei Nachweis der räumlichen Enge an der aufnehmenden Grundschule
Aus Sicht der Verwaltung soll die weitere Beschulung der ab 2011/12 verbleibenden Klassen im Interesse der Schüler im bestehenden Klassenverband erfolgen. Eine Auflösung des Klassenverbandes und die Weiterbeschulung der Schüler gemäß der neuen Schulbezirke kann auf Wunsch der Eltern in Abstimmung mit dem LVWA erfolgen.
3.5. Zeitschiene
Einbringen der Vorlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz ab dem Schuljahr 2011/12 mit folgenden Planungszielen:
- Veränderung der Schulbezirke der Grundschulen ab dem 01.08.2011 beginnend ab der 1.Klasse
- Weiterführung der Grundschule „Am Schwanenteich“ mit den Klassen 2, 3, und 4 im Schuljahr 2011/12
- Schließung der Grundschule „ Am Schwanenteich“ ab 01.08.2012
- Antragstellung auf Führung von ausgelagerten Klassen im Schulgebäude Am Schwanenteich bis zur räumlichen Unterbringung in der Grundschule Zeitz- Rasberg bzw. der 8. Grundschule, Auf dem Schlagstück
- Beschlussfassung im Stadtrat nach Abstimmung mit den Schulleitern, mit dem Landesverwaltungsamt, mit dem Stadtelternrat sowie nach Information des Personalrates
Bildungsausschuss 11.10.2010
Hauptausschuss 04.11.2010
Stadtrat 11.11.2010
- Information des Burgenlandkreises als Träger der Schulentwicklungsplanung über die beabsichtigte Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung in Trägerschaft der Stadt Zeitz im August 2010
- Beschlussfassung Kreistag 20.12.2010
- Genehmigung Landesverwaltungsamt
4. Veränderung der Schulbezirke im Grundschulbereich
Die Verwaltung schlägt folgende Veränderung der Schulbezirke der Grundschulen ab 01.08.2011 beginnend ab der 1. Klasse vor:
- Zuordnung der Straßen aus dem Schulbezirk der Grundschule „Am Schwanenteich“ unter Berücksichtigung des Schulweges und der Raumkapazitäten der aufnehmenden Grundschule zur Grundschule Zeitz-Rasberg, zur 8. Grundschule, Auf dem Schlagstück bzw. zur 3. Grundschule Pestalozzistraße (Anlage 4)
- Da perspektivisch eine räumliche Entlastung im Schulgebäude Pestalozzistraße /Schillerstraße erfolgen muss und die Grundschule Zeitz-Ost noch Schüler aufnehmen kann, werden Straßen aus dem Schulbezirk der 3. Grundschule dem Schulbezirk der Grundschule Zeitz-Ost unter Beachtung des Schulweges zugeordnet. (s. Anlage 5)
Die Vorausberechnung der Schülerzahlen unter Berücksichtigung der o.g. Veränderungen zeigt Anlage 6.
Eine Veränderung der Schulbezirke im Sekundarbereich ab 01.08.2011 sollte aus den bereits genannten Gründen nicht erfolgen.
Der Übergang der Schüler nach der 5. Klasse in die Sekundarschule sollte wie bisher auf der Grundlage der gültigen Schulbezirke erfolgen.
Anlagenübersicht
Anlage 1 Vorausberechnung Schülerzahlen der Grundschulen
Anlage 2 Vorausberechnung Schülerzahlen der Sekundarschulen
Anlage 3 Übersicht der gültigen Schulbezirke der Grund- und Sekundarschulen
Anlage 4 Übersicht der Aufteilung des Schulbezirkes der Grundschule
„Am Schwanenteich“ ab 1.8.2011
Anlage 5 Zuordnung von Straßen zum Schulbezirk der Grundschule Zeitz-Ost
Anlage 6 Vorausberechnung Schülerzahlen nach Veränderung der Schulbezirke
der Grundschulen ab 1.8.2011
Anlage 7 Schulbezirke der Grundschulen mit Veränderungen ab Schuljahr
2011/12 (Stadtplan)